Eingangsformel - Dreiundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (43. StVRÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 und des § 26a des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

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*)
Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2004 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im Trans-europäischen Straßennetz (ABl. EU Nr. L 167 S. 39, Nr. L 201 S. 56).



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