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Zitierungen von § 6 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Marketing/Geprüfte Fachkauffrau für Marketing
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 FachkMarkPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FachkMarkPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 FachkMarkPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... für Marketing/ zur Geprüften Fachkauffrau für Marketing nach den §§ 2 bis 8 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
Anlage 1 FachkMarkPrV (zu § 6 Abs. 2) (vom 03.04.2014)
Anlage 2 FachkMarkPrV (zu § 6 Abs. 2) (vom 03.04.2014)
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