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§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk (FachvLMAusbV k.a.Abk.)
§ 4 Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einem der Schwerpunkte
- A.
- Bäckerei
- B.
- Konditorei oder
- C.
- Fleischerei.
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