Tools:
Update via:
Anlage - Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk (FachvLMAusbV k.a.Abk.)
Anlage (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk
Abschnitt I: Gemeinsame Ausbildungsinhalte
Abschnitt II: Berufsausbildung in Schwerpunkten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsmonat | |
1-18 | 19-36 | |||
1 | 2 | 3 | 4 | |
1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Nr. 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbil- dungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Nr. 2) | a) Aufgaben und Aufbau des ausbildenden Betriebes erläutern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Ein- kauf, Produktion, Dienstleistung, Verkauf und Verwal- tung erklären c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufs- vertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs- verfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||
3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Nr. 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Ver- meidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs- vorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an- wenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
4 | Umweltschutz (§ 5 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson- dere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil- dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho- nenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) AbfälIe vermeiden; Stoffe und Materialien einer um- weltschonenden Entsorgung zuführen |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsmonat | |
1-18 | 19-36 | |||
1 | 2 | 3 | 4 | |
5 | Nutzen von Informations- und Kommunikations- technik (§ 5 Nr. 5) | a) Informations- und Kommunikationssysteme nutzen b) Arbeitsabläufe dokumentieren c) Daten unter Berücksichtigung der Vorschriften zum Datenschutz pflegen und sichern | 3 | |
6 | Umsetzen von lebens- mittel- und gewerberecht- lichen Bestimmungen (§ 5 Nr. 6) | a) Grundsätze der Personal-, Arbeits- und Lebensmittel- hygiene anwenden b) berufsbezogene lebensmittel- und gewerberechtliche Vorschriften anwenden | 3 | |
7 | Vorbereiten von Arbeitsabläufen; Arbeiten im Team (§ 5 Nr. 7) | a) Arbeitsaufträge erfassen b) Informationen, insbesondere Rezepturen, Produktbe- schreibungen, Fachliteratur, Kataloge sowie Herstel- lungsanleitungen und Gebrauchsanweisungen, be- schaffen und nutzen c) Bedarf an Arbeitsmaterialien ermitteln, Arbeitsmate- rialien zusammenstellen d) Arbeitsabläufe, insbesondere unter Berücksichtigung fertigungstechnischer, betriebswirtschaftlicher und ergonomischer Gesichtspunkte, planen, festlegen und vorbereiten e) Arbeitsaufgaben im Team planen und Sachverhalte darstellen | 6 | |
f) Aufträge und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen, Lösungen teamorientiert entwickeln g) Zeitaufwand und Personalbedarf ermitteln | 3 | |||
8 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 5 Nr. 8) | a) zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen b) Prüfarten und Prüfmittel auswählen und anwenden c) Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln ermitteln d) die Qualität von Erzeugnissen unter Beachtung vor- und nachgelagerter Arbeitsschritte sichern e) frische, vorgefertigte und fertige Erzeugnisse beurtei- len f) qualitätssichernde Verfahren, insbesondere Kälte- technik und Frischhalteverpackung, anwenden | 4 | |
g) Bedeutung und Wirksamkeit qualitätssichernder Maß- nahmen für den betrieblichen Ablauf beurteilen h) Betriebsmittel unter Berücksichtigung ihrer Wirkung auf Lebensmittel lagern i) Ursachen von Fehlern beheben, Qualitätsmängel be- seitigen j) Rezepturen und Arbeitsgänge unter dem Gesichts- punkt der Qualitätssicherung prüfen k) Hygienepläne erstellen und anwenden | 4 | |||
9 | Kundenberatung, Verkauf von Produkten (§ 5 Nr. 9) | a) betriebliche Anforderungen an das Verkaufspersonal beachten b) Erwartungen von Kunden an das Verkaufspersonal im Hinblick auf Sprache, Körperhaltung, Gestik, Mimik und Kleidung beachten |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsmonat | |
1-18 | 19-36 | |||
1 | 2 | 3 | 4 | |
c) Kundenkontakte herstellen, Kundenwünsche erfragen d) Verkaufshandlungen und Aushändigungsgespräche durchführen e) Erzeugnisse anrichten und servieren f) Verhaltensmuster von Kunden unterscheiden, die Situation von Kunden einschätzen, Kaufmotive be- rücksichtigen g) Fachausdrücke und handelsübliche Bezeichnungen für Produkte, auch in einer Fremdsprache, verwenden | 12 | |||
h) Kunden über Zutaten von Erzeugnissen informieren i) Ergänzungs-, Ersatz- oder Zusatzangebote unterbrei- ten j) Möglichkeiten der Konfliktlösung. und -verhinderung anwenden k) Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten I) Verwendungsvorschläge für Produkte unterbreiten m) ernährungsphysiologische Bedeutung von Inhalts- und Zusatzstoffen darlegen n) Vorzüge von Geschmacksrichtungen der Erzeugnisse und deren Kombinationsmöglichkeiten mit Getränken erläutern o) Kunden über qualitäts- und preisbestimmende Merk- male von Produkten informieren p) Aufträge und Bestellungen entgegennehmen und be- arbeiten q) Trends erfassen und innerbetrieblich weiterleiten | 20 | |||
10 | Handhaben und Pflegen von Anlagen, Maschinen und Geräten (§ 5 Nr. 10) | a) Anlagen, Maschinen und Geräte pflegen und reinigen b) Anlagen, Maschinen und Geräte vorbereiten c) Anlagen, Maschinen und Geräte unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften bedienen | 6 | |
d) Fehlfunktionen an Anlagen, Geräten und Maschinen erkennen und Maßnahmen zur Behebung einleiten | 2 | |||
11 | Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterial und Betriebsmitteln (§ 5 Nr. 11) | a) Waren annehmen, Lieferung prüfen b) Lagerverfahren für vorgefertigte und fertige Erzeug- nisse unter Berücksichtigung von Temperatur, Licht, Feuchtigkeit und Trockenheit festlegen und anwenden c) Arten und Eigenschaften von Lebensmitteln, insbe- sondere ihre wechselseitige Beeinträchtigung bei der Lagerung, berücksichtigen d) Umverpackungen lagern und entsorgen e) Verpackungsmaterialien zur Warenabgabe lagern f) Betriebsmittel lagern | 7 | |
12 | Durchführen von Geschäftsverkehr (§ 5 Nr. 12) | a) Kasse vorbereiten, Kassenanweisungen beachten b) bare und bargeldlose Zahlungsvorgänge durchführen c) Kassensysteme bedienen d) Kassenbericht erstellen e) Preise kalkulieren | 4 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsmonat | |
1-18 | 19-36 | |||
1 | 2 | 3 | 4 | |
f) Lieferscheine und Rechnungen ausstellen, Rabatte und Skonti berechnen g) verbindliche Angebote nach betrieblicher Vorgabe unterbreiten h) Wareneingangs- und Warenbestandslisten führen i) Inventur durchführen, Ursachen von Differenzen fest- stellen | 6 | |||
13 | Durchführen von Werbung und Verkaufsförderung (§5 Nr. 13) | a) Werbemlttel und Werbeträger auswählen b) Werbemittel erstellen und einsetzen | 6 | |
c) Werbung für Einzelprodukte durchführen d) Werbeaktionen, insbesondere mit regionalen und jahreszeitlichen Themen und Formen, planen und durchführen | 8 | |||
14 | Verpacken und Aushändlgen von Waren (§ 5 Nr. 14) | a) Verpackungsmaterial auswählen b) Waren transportfähig verpacken | 2 | |
c) Waren anlassbezogen dekorieren und verpacken d) Waren versandfertig verpacken e) Waren unter Berücksichtigung von Produkteigen- schaften transportleren, beim Kunden herrichten | 4 | |||
15 | Präsentieren von Waren (§ 5 Nr. 15) | a) Waren garnieren, dekorieren und auslegen b) Waren und Erzeugnisse kennzeichnen c) Waren und Erzeugnisse mit Preisen auszeichnen d) Zusatzsortiment pflegen und gestalten | 5 | |
e) Verkaufsräume, auch zu besonderen Anlässen, ge- stalten | 5 | |||
16 | Umgang mit Waren, Fachberatung (§ 5 Nr. 16) | a) Produktarten unterscheiden und erläutern b) Produkte. mit betriebsüblichen Namen und Verkehrs- bezeichnungen benennen c) Zusammensetzung und Herstellungsverfahren erläu- tern d) Produkte aufschneiden und verpacken e) Produkte veredeln, insbesondere Feine Backwaren aprikotieren, glasieren oder kuvertieren, füllen und garnieren oder Fleisch herrichten, würzen, marinieren und küchenfertige Erzeugnisse herstellen | 16 | |
17 | Herstellen von Gerichten (§ 5 Nr. 17) | a) Salatvariationen herstellen b) Brot und Kleingebäck belegen und garnieren | 4 |
Abschnitt II: Berufsausbildung in Schwerpunkten
- A.
- Schwerpunkt Bäckerei
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsmonat | |
1-18 | 19-36 | |||
1 | 2 | 3 | 4 | |
1 | Umgang mit Waren, Fachberatung (§ 5 Nr. 16) | a) Herstellungsarten von Sauer- und Hefeteig erläutern, Rohstoffe, insbesondere Getreidearten und Mehl- typen, benennen b) die Herstellung von Produkten aus leichten und schweren Massen erläutern c) Herstellungsarten und Haltbarkeit von Füllungen be- schreiben d) Kuchen, Torten und Desserts einteilen und aufschnei- den e) Schlagsahne herstellen und verarbeiten f) Dauergebäck lagern, Dauergebäck verpacken g) Bunte Platten unter Berücksichtigung der Kunden- wünsche zusammenstellen und dekorieren h) Brotbuffet gestalten i) Backwaren mit Obst belegen, Überzug aufbringen j) Backzettel erstellen k) Gärvorgänge überwachen und steuern I) Erzeugnisse abbacken m) Zusatzsortiment pflegen und gestalten | 18 | |
2 | Herstellen von Gerichten (§ 5 Nr. 17) | a) Snacks mit Auflagen und Füllungen herstellen b) Snacks aus Teig abbacken c) Toastvariationen zubereiten d) herzhafte Teigspeisen abbacken e) Süßspeisen herstellen | 8 |
- B.
- Schwerpunkt Konditorei
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsmonat | |
1-18 | 19-36 | |||
1 | 2 | 3 | 4 | |
1 | Umgang mit Waren, Fachberatung (§ 5 Nr. 16) | a) Bunte Platten unter Berücksichtigung der Kunden- wünsche zusammenstellen und dekorieren b) Erzeugnisse mit Obst belegen, Überzug herstellen und aufbringen c) Konfektplatten, insbesondere aus Pralinen, Tee- und Partygebäck, anrichten d) Schokoladen-, Nougat- und Marzipanerzeugnisse, insbesondere Pralinen und Hohlkörper, dekorativ her- richten | ||
e) Verpackungsarten zu unterschiedlichen Anlässen an- wenden, insbesondere Schleifen binden, Bonbonnie- ren füllen, Dekor auswählen f) Rohstoffe und Herstellungsverfahren für die Speise- eisherstellung erläutern g) Schlagsahne herstellen und verarbeiten h) Eis portionieren, Eisspeisen und Eisbecher anrichten i) Früchtebecher und Süßspeisen anrichten j) Getränke, insbesondere Milchmixgetränke, Obst- und Gemüsesäfte, Cocktails sowie Kaffee-, Tee- und Schokoladevariationen, anrichten k) Erzeugnisse verzehrfertig anrichten und servieren, ins- besondere Servierort vor- und nachbereiten I) Zusatzsortiment pflegen und gestalten | 12 | |||
2 | Herstellen von Gerichten (§ 5 Nr. 17) | a) klare und gebundene Suppe herstellen b) Beilagen herstellen c) Toastvariationen und Backwaren mit Auflagen oder Füllungen herstellen d) Teig- und Eierspeisen, insbesondere Omelette, her- stellen e) Gemüsekuchen, Zwiebelkuchen und Quiche ab- backen f) Aufläufe und Nudelgerichte zubereiten g) Gerichte mit Fleisch und Gemüse zubereiten h) Gerichte servieren | 14 |
- C.
- Schwerpunkt Fleischerei
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsmonat | |
1-18 | 19-36 | |||
1 | 2 | 3 | 4 | |
1 | Umgang mit Waren, Fachberatung (§ 5 Nr. 16) | a) Hackfleisch und Hackfleischerzeugnisse vorbereiten und herstellen b) Verwendungsmöglichkeiten von Fleischteilstücken und Fleischerzeugnissen erläutern c) Fleischqualität beurteilen d) sensorische Kontrolle durchführen e) ladenfertig zerlegtes Fleisch zu Schnitzeln, Rouladen, Koteletts, Steaks, Braten-, Koch- und Suppenfleisch aufschneiden und herrichten f) küchenfertige Erzeugnisse herstellen g) Aufschnittplatten, Braten- und Buffetplatten herrich- ten und garnieren | 20 | |
h) Arten, Verwendung und Qualitätsstufen von Käse erläutern, Sortiment pflegen i) kalte und warme Buffets sowie Menüs zusammen- stellen j) Spezialitäten- und Delikatessensortiment pflegen und präsentieren | ||||
2 | Herstellen von Gerichten (§ 5 Nr. 17) | a) Imbissartlkel, insbesondere Häppchen, Schnittchen und verzehrfertige garnierte Fleischteilstücke, her- stellen b) Gerichte für den Kalt- oder Warmverkauf aus oder mit Fleisch herstellen c) Beilagen, insbesondere aus Kartoffeln, Reis, Nudeln und Gemüse, zubereiten d) Feinkostsalate herstellen e) Süßspeisen und Desserts herstellen | 6 |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7158/a141836.htm