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Anlage 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation (KfmMKomAusbV k.a.Abk.)

V. v. 31.03.2006 BGBl. I S. 808 (Nr. 17)
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 806-22-1-18 Berufliche Bildung

Anlage 1 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation - Sachliche Gliederung -


Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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1Der Ausbildungsbetrieb
(§ 4 Nr. 1)
 
1.1Stellung, Rechtsform und Struktur
(§ 4 Nr. 1.1)
a) Branchenstruktur der Marketing- und Kommunikationswirtschaft
beschreiben, anzutreffende Betriebsformen, Branchensegmente
und Tätigkeitsfelder darstellen
b) Ausbildungsbetrieb in die Branchenstruktur einordnen
c) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
d) Aufbau, Struktur und Leitbild des Ausbildungsbetriebes erläutern
e) Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsor-
ganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Be-
rufsvertretungen beschreiben
1.2Gesamt- und einzelwirtschaftliche
Funktion der Marketing- und Kom
munikationswirtschaft
(§ 4 Nr. 1.2)
a) Aufgabe und Bedeutung von Marketing und Kommunikation im
Rahmen der Gesamtwirtschaft und der Gesellschaft darstellen
b) Funktion und Bedeutung von Marketing und Kommunikation für
Unternehmen, Verbände und Institutionen beschreiben
c) Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes
im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben
d) Bereiche und Strukturen der Teilbranchen in der Marketing- und
Kommunikationswirtschaft erläutern
e) Arten von Marketingkommunikation unterscheiden, Bereiche von-
einander abgrenzen und deren Beziehungen zueinander darstellen
f) Stellung des Ausbildungsbetriebes im Vergleich zu Mitbewer-
bern ermitteln
g) Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen
1.3Berufsbildung, arbeits- und sozial-
rechtliche Grundlagen
(§ 4 Nr. 1.3)
a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag darstellen und
die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
b) betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung ver-
gleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zü
seiner Umsetzung beitragen
c) lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und
persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbil-
dungsmöglichkeiten ermitteln
d) Fachinformationen nutzen
e) wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären
f) arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften so-
wie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Rege-
lungen beachten
1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit
(§ 4 Nr. 1.4)
a) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrif-
ten anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnah-
men einleiten


Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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  d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Ver-
haltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur
Brandbekämpfung ergreifen
1.5Umweltschutz
(§ 4 Nr. 1.5)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im berufli-
chen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb
und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt-
schutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden
Energie- und Materialverwendung nutzen
d) AbfälIe vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonen-
den Entsorgung zuführen
2Arbeitsorganisation, Informations-
und Kommunikationssysteme
(§ 4 Nr. 2)
 
2.1Arbeitsorganisation
(§ 4 Nr. 2.1)
a) Aufbau, Aufgaben und Zuständigkeiten der Funktionsbereiche
des Ausbildungsbetriebes erläutern
b) Arbeitsabläufe im eigenen Funktionsbereich und Schnittstellen
zu anderen Funktionsbereichen berücksichtigen
c) Arbeits- und Organisationsmittel sowie Informations- und Kom-
munikationsmittel einsetzen
d) eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berück-
sichtigung organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher
Notwendigkeiten planen, durchführen und kontrollieren
e) Lern- und Arbeitstechniken einsetzen, Zusammenarbeit aktiv
gestalten und Aufgaben teamorientiert bearbeiten
2.2Projektorganisation
(§ 4 Nr. 2.2)
a) Inhaltliche, organisatorische, zeitliche, personelle und finanzielle
Aspekte bei der Projektarbeit berücksichtigen
b) Instrumente des Projektmanagements anwenden
2.3Qualitätssichernde Maßnahmen
(§ 4 Nr. 2.3)
a) Qualitätssicherungsmaßnahmen im eigenen Arbeitsbereich
anwenden
b) Service-, Kundendienst- und Gewährleistungen als Teil der Qua-
lItätssicherung situationsgerecht anwenden
2.4Informations- und
Kommunikationssysteme
(§ 4 Nr. 2.4)
a) Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert
einsetzen
b) interne und externe Dienste und Netze nutzen
c) Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und Soft-
warekomponenten beachten
d) Maßnahmen des Datenschutzes, der Datensicherheit und der
Datensicherung aufgabenorientiert anwenden
3Kommunikation und Kooperation
(§ 4 Nr. 3)
 
3.1Kommunikation
(§ 4 Nr. 3.1)
a) Kommunikationsregeln berücksichtigen und zielgruppen- und
mediengerecht anwenden
b) Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und bedarfsge-
recht nutzen
c) situationsgerecht kommunizieren
d) Moderationstechniken anwenden
e) Arbeitsergebnisse situationsgerecht präsentieren und begründen


Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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3.2Teamarbeit und Kooperation
(§ 4 Nr. 3.2)
a) Rückmeldungen über Arbeitsergebnisse geben, mit Kritik kon-
struktiv umgehen
b) Strategien zur Konfliktlösung nutzen
c) Aufgaben im Team planen und unter Beachtung individueller
Fähigkeiten verteilen und bearbeiten
3.3Kundenbeziehungen
(§ 4 Nr. 3.3)
a) Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage kunden-
orientierten Verhaltens und erfolgreicher Zusammenarbeit be-
rücksichtigen
b) Maßnahmen der Kundenbetreuung und -bindung umsetzen
c) Beschwerden entgegennehmen und betriebsübliche Maßnah-
men umsetzen
d) kulturelle Besonderheiten bei geschäftlichen Kontakten berück-
sichtigen
3.4Anwenden einer Fremdsprache
bei Fachaufgaben
(§ 4 Nr. 3.4)
a) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
b) im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen
auswerten
c) Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache
4Marketing- und Kommunikations-
strategien
(§ 4 Nr. 4)
 
4.1Marktbeobachtung und -analyse
(§ 4 Nr. 4.1)
.
a) Märkte beschreiben und eingrenzen
b) Informationen über Mitbewerber und Marktentwicklungen
beschaffen und auswerten
c) Instrumente der Marktbeobachtung und der Marktanalyse aus-
wählen
d) Absatzpotenziale ermitteln
4.2Zielgruppen
(§ 4 Nr. 4.2)
a) Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und
Märkten nutzen
b) Konsumentenverhalten erfassen und analysieren
c) Zielgruppen analysieren, definieren und segmentieren, dabei kul-
turelle und gesellschaftliche Verhaltensweisen, Werte und Nor-
men berücksichtigen
4.3Markenführung
(§ 4 Nr. 4.3)
a) Merkmale einer Marke darstellen
b) Instrumente der Markenführung beschreiben
c) Markenwert aufzeigen
d) Markenessenz feststellen
4.4Budgetplanung
(§ 4 Nr. 4.4)
a) Budgetplanungsarten unterscheiden
b) Eckwerte von Marketingplänen berücksichtigen
c) Budgets nach Zeit, Aktionen und Instrumenten des Marketing-
mix aufteilen
d) Kapazitäten planen und mit der Produkt-, Marketing- und Ver-
triebsplanung abgleichen
e) Kommunikationsplanung, Produktplanung und Vertrieb aufein-
ander abstimmen
5Vorbereitung und Planung von
Marketing- und Kommunikations-
maßnahmen
(§ 4 Nr. 5)
 
5.1Briefing
(§ 4 Nr. 5.1)
a) Briefingbestandteile recherchieren und verifizieren
b) Briefing anhand eines Musterbriefings formulieren


Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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  c) Briefing auf Vollständigkeit überprüfen
d) Fragenkatalog für das Re-Briefing erstellen und bearbeiten
5.2Konzeptionierung
(§ 4 Nr. 5.2)
a) an der Entwicklung von Strategien für Marketing- und Kommuni-
kationsmaßnahmen mitwirken
b) Konzepte hinsichtlich der Aufgabenstellung und Ziele bewerten
c) Kommunikationsmix und Kommunikationsmittel bestimmen
d) Produktion und Ressourcen planen
e) Projektbudget kalkulieren und vorschlagen
5.3Steuerung der kreativen
Umsetzung
(§ 4 Nr. 5.3)
a) kreative Umsetzungen mit Briefing abgleichen
b) Vorgaben für die Kreation formulieren
c) Kreativitätstechniken nutzen
5.4Feinplanung des Medieneinsatzes
(§ 4 Nr. 5.4)
a) Mediaziele festlegen und Medienmix vorschlagen
b) Einsatzplan entwickeln
c) Optimierungsmöglichkeiten prüfen
5.5Rechte und Lizenzen
(§ 4 Nr. 5.5)
a) berufsspezifische Rechtsquellen, Normen und Regeln erschlie-
ßen und anwenden
b) rechtliche Vorschriften, insbesondere zum Wettbewerbs-, Urhe-
ber-, Verwertungs-, Marken- und Persönlichkeitsrecht anwenden
c) bei der Vertragsgestaltung sowie an der Beschaffung von Rech-
ten und Lizenzen mitwirken
d) zur Sicherung von Rechten und zur Vermeidung von Missbrauch
beitragen
6Durchführung und Kontrolle von
Marketing- und Kommunikations-
maßnahmen
(§ 4 Nr. 6)
 
6.1Auswahl und Beauftragung von
Dienstleistern
(§ 4 Nr. 6.1)
a) Bedingungen für Ausschreibungen und Wettbewerbspräsenta-
tionen feststellen
b) Ausschreibung formulieren
c) Konzeptionen, Angebote und Präsentationen bewerten und aus-
wählen
d) Vereinbarung mit Dienstleistern formulieren
6.2Organisation interner und externer
Herstellungsprozesse
(§ 4 Nr. 6.2)
a) Herstellungsprozesse und Aktivitäten planen
b) Hersteilungsprozesse und Aktivitäten überwachen, insbesondere
hinsichtlich Zeit, Kosten und Qualität
c) Abnahme von Einzelleistungen durchführen
6.3Medieneinsatz
(§ 4 Nr. 6.3)
a) Medieneinsatz steuern und überprüfen
b) Resonanz erfassen und dokumentieren
c) Medieneinsatz optimieren
6.4Kontrolle und Abschluss der
Maßnahme
(§ 4 Nr. 6.4)
a) Ergebnisse der Marketing- und Kommunikationsmaßnahme
dokumentieren
b) Budgetkontrolle durchführen, bei Abweichungen Nachkalkula-
tion vornehmen
c) Rentabilität ermitteln
d) Folgerungen für künftige Maßnahmen ableiten


Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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7Kaufmännische Steuerung
und Kontrolle
(§ 4 Nr. 7)
 
7.1Rechnungs- und Finanzwesen
(§ 4 Nr. 7.1)
a) Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und
Kontrolle beschreiben
b) Organisation des Rechnungs- und Finanzwesens im Ausbil-
dungsbetrieb darstellen
c) Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung des Ausbildungs-
betriebes anwenden
7.2Controlling
(§ 4 Nr. 7.2)
a) betriebliche Controllingsysteme und -instrumente anwenden
b) betriebliche Leistungskennzahlen beschaffen und anwenden
c) Ergebnisse des Rechnungswesens für das Controlling nutzen
d) Wirtschaftlichkeit der vertraglichen Vereinbarungen prüfen




 

Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 KfmMKomAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KfmMKomAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 KfmMKomAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 8 KfmMKomAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
§ 9 KfmMKomAusbV Abschlussprüfung
... Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im ...