Tools:
Update via:
Anlage 2 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation (KfmMKomAusbV k.a.Abk.)
Anlage 2 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation - Zeitliche Gliederung -
Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
Erstes Ausbildungsjahr
Zweites Ausbildungsjahr
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Gesamt- und einzelwirtschaftliche Funktion der Marketing- und Kommunikationswirtschaft,
- 2.1
- Arbeitsorganisation, Lernziele a bis c,
- 2.3
- Qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel a,
- 2.4
- informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und b,
- 3.4
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 3.1
- Kommunikation, Lernziele a bis c,
- 3.2
- Teamarbeit und Kooperation, Lernziel a,
- 3.3
- Kundenbeziehungen, Lernziel a,
- 4.3
- Markenführung, Lernziel a,
- 5.1
- Briefing, Lernziele a und b,
- 6.1
- Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziel a, zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.3
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
- 1.4
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
- Umweltschutz,
- 7.1
- Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziele a und b,
- 7.2
- Controlling, Lernziel a,
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Arbeitsorganisation, Lernziele d und e,
- 2.4
- lnformations- und Kommunikationssysteme, Lernziele c und d,
- 3.4
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b,
- 4.1
- Marktbeobachtung und -analyse, Lernziele a und b,
- 4.2
- Zielgruppen, Lernziele a und b,
- 4.3
- Markenführung, Lernziel b,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.2
- Projektorganisation, Lernziel a,
- 2.3
- Qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel b,
- 3.2
- Teamarbeit und Kooperation, Lernziel b,
- 5.1
- Briefing, Lernziele c und d,
- 5.2
- Konzeptionierung, Lernziel a,
- 5.3
- Steuerung der kreativen Umsetzung, Lernziel a,
- 5.5
- Rechte und Lizenzen
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 3.3
- Kundenbeziehungen, Lernziel b,
- 6.1
- Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziele b und c,
- 6.2
- Organisation interner und externer Herstellungsprozesse,
- 6.3
- Medieneinsatz, Lernziele a und b,
- 6.4
- Kontrolle und Abschluss der Maßnahme, Lernziel a,
- 7.1
- Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziel c,
- 7.2
- Controlling, Lernziel b,
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 3.4
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c,
- 4.1
- Marktbeobachtung und -analyse, Lernziele c und d,
- 4.2
- Zielgruppen, Lernziel c,
- 4.3
- Markenführung, Lernziele c und d,
- 4.4
- Budgetplanung
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.2
- Projektorganisation, Lernziel b,
- 3.1
- Kommunikation, Lernziele d und e,
- 3.2
- Teamarbeit und Kooperation, Lernziel c,
- 3.3
- Kundenbeziehungen, Lernziele c und d,
- 5.2
- Konzeptionierung, Lernziele b bis e,
- 5.3
- Steuerung der kreativen Umsetzung, Lernziele b und c,
- 5.4
- Feinplanung des Medieneinsatzes zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 6.1
- Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziel d,
- 6.3
- Medieneinsatz, Lernziel c,
- 6.4
- Kontrolle und Abschluss der Maßnahme, Lernziele b bis d,
- 7.2
- Controlling, Lernziele c und d,
Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 KfmMKomAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KfmMKomAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 KfmMKomAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 8 KfmMKomAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7163/a141920.htm