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Anlage 2 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung/zur Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung (FAMaSoFoAusbV k.a.Abk.)
Anlage 2 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung/zur Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung - Zeitliche Gliederung -
Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
Erstes Ausbildungsjahr
Zweites Ausbildungsjahr
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt ein bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziele a und b, 1.2 Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d, 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
- Umweltschutz,
- 2.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziele c und d,
- 2.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,
- 2.3
- Datenschutz und Datensicherheit,
- 2.4
- Berufsbezogene Rechtsanwendung, Lernziel b,
- 4.
- Aufgaben, Funktionen und Anwendungen der Markt- und Sozialforschung, Lernziel a,
- 5.1
- Informationsbeschaffung und -aufbereitung, Lernziele a und b,
- 6.4
- Datenauswertung, Lernziel c,
- 6.5
- Aufbereitung, Präsentation, Ergebnisbericht, Lernziel
(3) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,
- 3.1
- Kundenorientierte Kommunikation, Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a, c und d,
- 3.2
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
- 4.
- Aufgaben, Funktionen und Anwendungen der Markt- und Sozialforschung, Lernziele b und c,
- 7.1
- Dokumentation, Lernziele a und b,
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 6.1
- Prozessbegleitung, Lernziele b und c,
- 6.2
- Datenerfassung, Codierung,
- 6.4
- Datenauswertung, Lernziel f,
- 7.1
- Dokumentation, Lernziel c,
- 7.2
- Projektabrechnung, Lernziel a, zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Arbeitsorganisation, Lernziel f,
- 3.1
- Kundenorientierte Kommunikation, Teamarbeit und Kooperation, Lernziele b und f,
- 5.2
- Planung und Organisation, Lernziele a, b, j und k,
- 6.4
- Datenauswertung, Lernziel a,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
- 3.2
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b,
- 5.1
- Informationsbeschaffung und -aufbereitung, Lernziel c,
- 5.2
- Planung und Organisation, Lernziele c und d,
- 6.3
- Datenprüfung, Gewichtung, Lernziele a und b,
- 6.4
- Datenauswertung, Lernziele b und d,
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Grundlagen, Lernziele e und f,
- 2.4
- Berufsbezogene Rechtsanwendung, Lernziele a und c,
- 5.2
- Planung und Organisation, Lernziele e, g und h,
- 6.1
- Prozessbegleitung, Lernziel a,
- 6.5
- Aufbereitung, Präsentation, Ergebnisbericht, Lernziele a bis c,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Arbeitsorganisation, Lernziel e,
- 3.1
- Kundenorientierte Kommunikation, Teamarbeit und Kooperation, Lernziel e,
- 3.2
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c,
- 5.2
- Planung und Organisation, Lernziele f und i,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel b,
- 6.3
- Datenprüfung, Gewichtung, Lernziel c,
- 6.4
- Datenauswertung, Lernziel e,
- 7.2
- Projektabrechnung, Lernziele b und c,
Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung/zur Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 FAMaSoFoAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FAMaSoFoAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 FAMaSoFoAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild) sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 8 FAMaSoFoAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
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