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Artikel 13 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)
Artikel 13 Aufhebung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit
(7100-4-a)
Die Zweite Durchführungsverordnung zum Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7100-4-a, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Die Zweite Durchführungsverordnung zum Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7100-4-a, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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