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Artikel 42 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)
Artikel 42 Aufhebung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
(810-1)
Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 810-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 810-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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