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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.02.2011 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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§ 48 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Artikel 1 V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988 (Nr. 21); aufgehoben durch § 51 V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 139
Geltung ab 01.03.2007; FNA: 9232-12 Zulassung zum Straßenverkehr
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Geltung ab 01.03.2007; FNA: 9232-12 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 48 Ordnungswidrigkeiten
§ 48 wird in 3 Vorschriften zitiert
Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
- entgegen
- a)
- § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 oder § 9 Abs. 3 Satz 5,
- b)
- § 10 Abs. 12, auch in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 3, § 17 Abs. 2 Satz 4 oder § 19 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 oder
- c)
- § 16 Abs. 2 Satz 7, § 19 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 oder § 27 Abs. 7, auch in Verbindung mit § 28 Satz 5,
- 2.
- entgegen § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 6, § 5 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 12 Satz 2, § 13 Abs. 1 Satz 6, § 16 Abs. 2 Satz 8 oder Abs. 5 Satz 4, § 17 Abs. 2 Satz 5 oder § 19 Abs. 1 Nr. 3 Satz 6 oder Nr. 4 Satz 4 die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen anordnet oder zulässt,
- 3.
- entgegen § 4 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 oder 2 ein Kennzeichen an einem Fahrzeug nicht führt,
- 4.
- entgegen § 4 Abs. 4 ein Kraftfahrzeug oder einen Krankenfahrstuhl nicht, nicht richtig oder nicht vollständig kennzeichnet,
- 5.
- entgegen § 4 Abs. 5 Satz 1, § 11 Abs. 5, § 16 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4, auch in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Satz 1, § 20 Abs. 5 oder § 26 Abs. 1 Satz 6 ein dort genanntes Dokument nicht mitführt oder auf Verlangen nicht aushändigt,
- 6.
- entgegen § 4 Abs. 5 Satz 2 oder § 16 Abs. 3 Satz 6 ein dort genanntes Dokument nicht aufbewahrt oder auf Verlangen nicht aushändigt,
- 7.
- einer vollziehbaren Anordnung oder Auflage nach § 5 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1 Satz 5 zuwiderhandelt,
- 8.
- entgegen § 5 Abs. 2 oder § 25 Abs. 3 ein Fahrzeug nicht außer Betrieb setzen lässt,
- 9.
- entgegen § 9 Abs. 3 Satz 5 ein Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums auf öffentlichen Straßen abstellt,
- 10.
- entgegen § 11 Abs. 6 oder § 12 Abs. 4 Satz 5 eine Bescheinigung nicht abliefert,
- 11.
- entgegen § 12 Abs. 4 Satz 1 oder 2, § 13 Abs. 2 Satz 1 oder 2 oder § 14 Abs. 1 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
- 12.
- entgegen § 13 Abs. 1 Satz 1 bis 4, Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 4 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,
- 13.
- entgegen § 13 Abs. 2 Satz 3 oder § 15 Abs. 1 Satz 1 ein dort genanntes Dokument nicht vorlegt,
- 14.
- entgegen § 14 Abs. 1 Satz 1 die Kennzeichen nicht vorlegt,
- 15.
- entgegen § 16 Abs. 2 Satz 2 oder Abs. 3 Satz 3 eine Eintragung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig fertigt,
- 16.
- entgegen § 16 Abs. 2 Satz 6 ein Kurzzeitkennzeichen an nicht nur einem Fahrzeug verwendet,
- 17.
- entgegen § 16 Abs. 3 Satz 5 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig fertigt,
- 18.
- entgegen § 16 Abs. 3 Satz 7 ein Kennzeichen und ein Fahrzeugscheinheft nicht rechtzeitig der Zulassungsbehörde zurückgibt oder
- 19.
- entgegen § 21 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 an einem in einem anderen Staat zugelassenen Kraftfahrzeug oder Anhänger ein Kennzeichen oder ein Unterscheidungszeichen nicht oder nicht wie dort vorgeschrieben führt.
Zitierungen von § 48 FZV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 FZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FZV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
V. v. 05.01.2009 BGBl. I S. 9
Artikel 1 BKatVÄndV
... § 4 Abs. 5 Satz 1 § 11 Abs. 5 § 26 Abs. 1 Satz 6 § 48 Nr. 5 10 € Betriebsverbot und ... oder Beschränkung nicht be- achtet § 5 Abs. 1 § 48 Nr. 7 50 € Lfd. Nr. ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
Anlage Nr. 244 - 255 BKatV (zu § 1 Abs. 1) (vom 01.01.2011)
... § 4 Abs. 5 Satz 1 § 11 Abs. 5 § 26 Abs. 1 Satz 6 § 48 Nr. 5 10 € Betriebsverbot ... oder Beschränkung nicht be- achtet § 5 Abs. 1 § 48 Nr. 7 50 € Lfd. Nr. ...
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214; aufgehoben durch § 78 V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980
Anlage 12 FeV (zu § 34) Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes) (vom 01.09.2009)
... zur Fahrgastbeförderung oder das Anordnen oder Zulassen solcher Beförderungen (§ 48 Abs. 1 oder 8) B. Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen 1. ...
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