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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.02.2011 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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Anlage 6 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Artikel 1 V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988 (Nr. 21); aufgehoben durch § 51 V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 139
Geltung ab 01.03.2007; FNA: 9232-12 Zulassung zum Straßenverkehr
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Geltung ab 01.03.2007; FNA: 9232-12 Zulassung zum Straßenverkehr
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Anlage 6 (zu § 11 Abs. 3) Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr
Anlage 6 wird in 1 Vorschrift zitiert
Vorbemerkungen
Format: Breite 210 mm, Höhe 8 1/3 Zoll (207 mm)
Es gelten die Nummern 1 und 2 der Vorbemerkungen der Anlage 5
Format: Breite 210 mm, Höhe 8 1/3 Zoll (207 mm)
Es gelten die Nummern 1 und 2 der Vorbemerkungen der Anlage 5
Zitierungen von Anlage 6 FZV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 FZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FZV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 FZV Zulassungsbescheinigung Teil I
... Zentralen Militärkraftfahrtstelle Zulassungsbescheinigungen Teil I nach dem Muster in Anlage 6 ausgefertigt werden. (4) Die Anerkennung als schadstoffarmes Fahrzeug nach § 47 ...
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