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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.02.2011 aufgehoben
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Anlage 7 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Artikel 1 V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988 (Nr. 21); aufgehoben durch § 51 V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 139
Geltung ab 01.03.2007; FNA: 9232-12 Zulassung zum Straßenverkehr
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Geltung ab 01.03.2007; FNA: 9232-12 Zulassung zum Straßenverkehr
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Anlage 7 (zu § 12 Abs. 2) Zulassungsbescheinigung Teil II
Anlage 7 wird in 1 Vorschrift zitiert
Vorbemerkungen
- 1.
- Ausgestaltung der Zulassungsbescheinigung Teil II
Trägermaterial: Neobond (150g/m²), Farbe weiß
Format: Breite 210 mm, Höhe 12 Zoll (304,8 mm), einseitig bedruckt
In das Trägermaterial eingearbeitet sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale:- -
- Wasserzeichen (Motiv: „Stilisierter Adler" - gesetzlich geschützt für die Bundesdruckerei),
- -
- Melierfasern, teilweise fluoreszierend,
- -
- Planchetten, fluoreszierend,
- -
- Sicherheitsreagenzien als Schutz gegen chemische Rasurmanipulationen.
- 2.
- Sicherheitsmerkmale:
Der Druck auf dem Trägermaterial weist folgende fälschungserschwerende Sicherheitsmerkmale auf:- -
- mehrfarbiger Guillochenschutzunterdruck (zweifarbig verarbeitet) mit Irisverlauf und integrierten Mikroschriften auf der Vorderseite,
- -
- Rückseite einfarbig eingefärbt,
- -
- Fluoreszenzaufdruck vorderseitig (Motiv: Bundesadler mit zweigeteilter Linienstruktur), unsichtbar (unter UV-Licht fluoreszierend),
- -
- Textfarbe dunkelgrün (unter UV-Licht grün fluoreszierend), Integration von Mikroschriftelementen im Formulartext,
- -
- Vordrucknummerierung dunkelblau (unter UV-Licht gelb-grün fluoreszierend).
Zitierungen von Anlage 7 FZV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 FZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FZV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 FZV Zulassungsbescheinigung Teil II
... Die Zulassungsbehörde fertigt die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem Muster in Anlage 7 aus. Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II sowie deren erstmalige Ausfertigung ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7182/a142577.htm