Anlage 7 (zu § 12 Abs. 2) Zulassungsbescheinigung Teil II
Vorbemerkungen
- 1.
- Ausgestaltung der Zulassungsbescheinigung Teil II
Trägermaterial: Neobond (150g/m²), Farbe weiß
Format: Breite 210 mm, Höhe 12 Zoll (304,8 mm), einseitig bedruckt
In das Trägermaterial eingearbeitet sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale:
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- Wasserzeichen (Motiv: „Stilisierter Adler" - gesetzlich geschützt für die Bundesdruckerei),
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- Melierfasern, teilweise fluoreszierend,
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- Planchetten, fluoreszierend,
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- Sicherheitsreagenzien als Schutz gegen chemische Rasurmanipulationen.
- 2.
- Sicherheitsmerkmale:
Der Druck auf dem Trägermaterial weist folgende fälschungserschwerende Sicherheitsmerkmale auf:
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- mehrfarbiger Guillochenschutzunterdruck (zweifarbig verarbeitet) mit Irisverlauf und integrierten Mikroschriften auf der Vorderseite,
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- Rückseite einfarbig eingefärbt,
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- Fluoreszenzaufdruck vorderseitig (Motiv: Bundesadler mit zweigeteilter Linienstruktur), unsichtbar (unter UV-Licht fluoreszierend),
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- Textfarbe dunkelgrün (unter UV-Licht grün fluoreszierend), Integration von Mikroschriftelementen im Formulartext,
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- Vordrucknummerierung dunkelblau (unter UV-Licht gelb-grün fluoreszierend).

interne Verweise§ 12 FZV Zulassungsbescheinigung Teil II ... Die Zulassungsbehörde fertigt die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem Muster in Anlage 7 aus. Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II sowie deren erstmalige Ausfertigung ...
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