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Anlage 9
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.02.2011 aufgehoben
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Anlage 9 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Artikel 1 V. v. 25.04.2006
BGBl. I S. 988
(
Nr. 21
); aufgehoben durch
§ 51
V. v. 03.02.2011
BGBl. I S. 139
Geltung ab 01.03.2007; FNA: 9232-12
Zulassung zum Straßenverkehr
9 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 50 Vorschriften zitiert
Anlagen
Anlage 8
←
→
Anlage 10
Anlage 9 (zu §
16
Abs. 2 Satz 1) Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
Anlage 9 wird in
1 Vorschrift zitiert
Breite 74 mm, Höhe 105 mm, Farbe hellrot, schwarzer Druck (Typendruck)
Geringfügige Abweichungen vom vorgeschriebenen Muster sind zulässig, insbesondere können zusätzliche Hinweise zur Verwendung aufgedruckt werden.
Anlage 8
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→
Anlage 10
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Zitierungen von
Anlage 9 FZV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 9 FZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FZV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 16 FZV Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
... und einen Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster in Anlage
9
auszugeben. Der Empfänger hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug vor Antritt der ersten ...
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