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Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Baubetriebe-Verordnung (3. BaubetrVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
Die Baubetriebe-Verordnung vom 28. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2033), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. November 1999 (BGBl. I S. 2230), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „Wintergeld und das Winterausfallgeld" durch das Wort „Saison-Kurzarbeitergeld" und die Angabe „§ 211 Abs. 1" durch die Angabe „§ 175 Abs. 2" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nach den Wörtern „insbesondere folgende Arbeiten verrichtet werden" wird die Angabe „(Bauhauptgewerbe)" eingefügt.
- bb)
- In Nummer 36 werden nach den Wörtern „Deckeneinbau und -verkleidungen" die Wörter „, Montage von Baufertigteilen" eingefügt.
- c)
- In Absatz 3 Nr. 1 wird nach dem Wort „aufstellen" die Angabe „(Gerüstbauerhandwerk)" eingefügt.
- d)
- Absatz 5 wird wie folgt gefasst:„(5) Betriebe und Betriebsabteilungen im Sinne des Absatzes 1 sind von einer Förderung der ganzjährigen Beschäftigung durch das Saison-Kurzarbeitergeld ausgeschlossen, wenn sie zu einer abgrenzbaren und nennenswerten Gruppe gehören, bei denen eine Einbeziehung nach den Absätzen 2 bis 4 in der Schlechtwetterzeit nicht zu einer Belebung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder zu einer Stabilisierung der Beschäftigungsverhältnisse der von saisonbedingten Arbeitsausfällen betroffenen Arbeitnehmer führt."
- 2.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Wörter „Die ganzjährige Beschäftigung wird nicht gefördert insbesondere in Betrieben" werden durch die Wörter „Nicht als förderfähige Betriebe im Sinne des § 1 Abs. 1 anzusehen sind Betriebe" ersetzt.
- b)
- In Nummer 14 werden die Wörter „in Betrieben" durch das Wort „Betriebe" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Baubetriebe-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. BaubetrVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
3. BaubetrVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 37 EinglVerbG Änderung der Baubetriebe-Verordnung
... 1 der Baubetriebe-Verordnung vom 28. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2033), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1085) geändert worden ist, wird die Angabe ...
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