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Artikel 2 - Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung (WachsBeschStFördG k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
§ 20 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das durch Artikel 4 Abs. 31 des Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 wird die Angabe „125 000 Euro" durch die Angabe „250 000 Euro" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Angabe „31. Dezember 2006" wird durch die Angabe „31. Dezember 2009" ersetzt.
- bb)
- Die Angabe „125 000 Euro" wird durch die Angabe „250 000 Euro" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 WachsBeschStFördG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WachsBeschStFördG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 WachsBeschStFördG Inkrafttreten
... Artikel 2 tritt am 1. Juli 2006 in Kraft. (2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
G. v. 28.04.2006 BGBl. I S. 1095
Artikel 2 MissbrStGestEG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1091) geändert worden ist, werden die ...
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