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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben
Anhang 2 - Bundesunternehmen-Unfallverhütungsverordnung (BUV)
V. v. 06.04.2006 BGBl. I S. 1114 (Nr. 23); aufgehoben durch Artikel 16 G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836; 2015 BGBl. I S. 813
Geltung ab 16.05.2006; FNA: 860-7-5 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 16.05.2006; FNA: 860-7-5 Sozialgesetzbuch
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Anhang 2 (zu § 1 Nr. 2) Regelungen über die Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern
Anhang 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Zentralstelle für Arbeitsschutz (Zentralstelle) wurde zur Wahrnehmung der Aufgaben nach
Die Aufsicht des Bundesministeriums des Innern über die UK-Bund gemäß § 21 Abs. 5 ArbSchG und gemäß § 115 Abs. 3 SGB VII wird von der Zentralstelle wahrgenommen.
Dessen Leiter oder Leiterin ist zugleich Leiter oder Leiterin der Zentralstelle.
- 1.
- § 21 Abs. 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG),
- 2.
- § 115 Abs. 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) beim Bundesministerium des Innern eingerichtet.
- I.
- Aufgaben
- II.
- Durchführung
Die Aufsicht des Bundesministeriums des Innern über die UK-Bund gemäß § 21 Abs. 5 ArbSchG und gemäß § 115 Abs. 3 SGB VII wird von der Zentralstelle wahrgenommen.
- III.
- Arbeitskreis Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- IV.
- Wahrnehmung
Dessen Leiter oder Leiterin ist zugleich Leiter oder Leiterin der Zentralstelle.
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Zitierungen von Anhang 2 BUV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 2 BUV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BUV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BUV Anzuwendende Regelungen
... über die Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern -Anhang 2 -, 3. Regelungen über die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gemäß ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7191/a142647.htm