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Anlage 4 - Aromenverordnung (AromV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 02.05.2006 BGBl. I S. 1127; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
Geltung ab 31.12.1981; FNA: 2125-40-27 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 4 (zu § 2) Höchstmengen an bestimmten Stoffen in verzehrfertigen aromatisierten Lebensmitteln



StoffeGetränke
mg/kg
andere
Lebensmittel
mg/kg
Sonderregelungen
Chinin 0 0 300 mg/kg in Spirituosen
85 mg/kg in alkoholfreien Erfrischungsgetränken






 

Frühere Fassungen von Anlage 4 Aromenverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.10.2011Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
vom 29.09.2011 BGBl. I S. 1996

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 4 Aromenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AromV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AromV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 AromV Verbote und Beschränkungen (vom 14.10.2011)
... gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn dessen Gehalt die in Anlage 4 festgesetzten Höchstmengen nicht ...
Anlage 5 AromV (zu § 3) Zusatzstoffe (vom 15.02.2008)
... jeweils berechnet als Chinin (einschließlich der Zusätze nach Anlage 4 )*) Chininsulfat --- *) Die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen sowie der Aromenverordnung
V. v. 27.09.2007 BGBl. I S. 2308, 2465
Artikel 4 WeinRuAromVÄndV Änderung der Aromenverordnung (vom 26.10.2007)
... 3 wird folgender Satz angefügt: „Satz 3 gilt nicht für den in Anlage 4 bezeichneten Stoff Cumarin; Absatz 3a bleibt unberührt." b) Nach Absatz 3 ... Zutaten, die diese Stoffe von Natur aus enthalten, beruht und 2. die in Anlage 4 festgesetzten Höchstmengen nicht überschreitet." 2. Dem § 6 wird ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 29.09.2011 BGBl. I S. 1996
Artikel 1 2. AromVuaÄndV Änderung der Aromenverordnung
... gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn dessen Gehalt die in Anlage 4 festgesetzten Höchstmengen nicht überschreitet." 2. § 4 wird wie ... 7 wird aufgehoben. 6. Die Anlagen 1 bis 3 werden aufgehoben. 7. Anlage 4 wird wie folgt neu gefasst: „Anlage 4 (zu § 2) Höchstmengen an ... 3 werden aufgehoben. 7. Anlage 4 wird wie folgt neu gefasst: „Anlage 4 (zu § 2) Höchstmengen an bestimmten Stoffen in verzehrfertigen aromatisierten ...