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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 26.10.2021 aufgehoben
Anlage 4 - Aromenverordnung (AromV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 02.05.2006 BGBl. I S. 1127; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
Geltung ab 31.12.1981; FNA: 2125-40-27 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 31.12.1981; FNA: 2125-40-27 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 4 (zu § 2) Höchstmengen an bestimmten Stoffen in verzehrfertigen aromatisierten Lebensmitteln
Stoffe | Getränke mg/kg | andere Lebensmittel mg/kg | Sonderregelungen |
Chinin | 0 | 0 | 300 mg/kg in Spirituosen |
85 mg/kg in alkoholfreien Erfrischungsgetränken |
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen V. v. 29. September 2011 BGBl. I S. 1996 m.W.v. 14. Oktober 2011
Frühere Fassungen von Anlage 4 Aromenverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 14.10.2011 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen vom 29.09.2011 BGBl. I S. 1996 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 4 Aromenverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AromV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AromV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 AromV Verbote und Beschränkungen (vom 14.10.2011)
... gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn dessen Gehalt die in Anlage 4 festgesetzten Höchstmengen nicht ...
Anlage 5 AromV (zu § 3) Zusatzstoffe (vom 15.02.2008)
... jeweils berechnet als Chinin (einschließlich der Zusätze nach Anlage 4 )*) Chininsulfat --- *) Die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen sowie der Aromenverordnung
V. v. 27.09.2007 BGBl. I S. 2308, 2465
Artikel 4 WeinRuAromVÄndV Änderung der Aromenverordnung (vom 26.10.2007)
... 3 wird folgender Satz angefügt: Satz 3 gilt nicht für den in Anlage 4 bezeichneten Stoff Cumarin; Absatz 3a bleibt unberührt." b) Nach Absatz 3 ... Zutaten, die diese Stoffe von Natur aus enthalten, beruht und 2. die in Anlage 4 festgesetzten Höchstmengen nicht überschreitet." 2. Dem § 6 wird ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 29.09.2011 BGBl. I S. 1996
Artikel 1 2. AromVuaÄndV Änderung der Aromenverordnung
... gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn dessen Gehalt die in Anlage 4 festgesetzten Höchstmengen nicht überschreitet." 2. § 4 wird wie ... 7 wird aufgehoben. 6. Die Anlagen 1 bis 3 werden aufgehoben. 7. Anlage 4 wird wie folgt neu gefasst: „Anlage 4 (zu § 2) Höchstmengen an ... 3 werden aufgehoben. 7. Anlage 4 wird wie folgt neu gefasst: „Anlage 4 (zu § 2) Höchstmengen an bestimmten Stoffen in verzehrfertigen aromatisierten ...
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