Tools:
Update via:
§ 3 - Beitragsverfahrensverordnung (BVV)
V. v. 03.05.2006 BGBl. I S. 1138 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 01.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 297
Geltung ab 01.07.2006; FNA: 860-4-1-15 Sozialgesetzbuch
| |
Geltung ab 01.07.2006; FNA: 860-4-1-15 Sozialgesetzbuch
| |
§ 3 Tag der Zahlung, Zahlungsmittel
(1) 1Die Zahlungen der Arbeitgeber oder sonstiger Zahlungspflichtiger sind an die zuständige Einzugsstelle zu leisten. 2Als Tag der Zahlung gilt
- 1.
- bei Barzahlung der Tag des Geldeingangs,
- 2.
- bei Zahlung durch Scheck, bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der Einzugsstelle der Tag der Wertstellung zugunsten der Einzugsstelle, bei rückwirkender Wertstellung das Datum des elektronischen Kontoauszuges des Geldinstituts der Einzugsstelle,
- 3.
- bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung der Tag der Fälligkeit.
(2) Zahlungen in fremder Währung und durch Wechsel sind nicht zugelassen.
(3) 1Die nach § 28e Abs. 1 Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch als gezahlt geltenden Beiträge sind auf einem bei den von der Beitragszahlung freigestellten Leistungsträgern zu führenden Sachbuchkonto bei den
- 1.
- Kranken- und Pflegekassen am Tag der Fälligkeit nach der Satzung,
- 2.
- Trägern der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit am Tag der Fälligkeit in Einnahme zu buchen.
Text in der Fassung des Artikels 29 8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG) G. v. 20. Dezember 2022 BGBl. I S. 2759 m.W.v. 1. Januar 2023
Frühere Fassungen von § 3 BVV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.01.2023 | Artikel 29 8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG) vom 20.12.2022 BGBl. I S. 2759 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 BVV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 29 8. SGB IV-ÄndG Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
... des" durch die Wörter „sowie des halben" ersetzt. 1. § 3 Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben. 2. § 5 Absatz 4 wird aufgehoben. 3. § 8 wird wie ...
Verordnung zur Änderung der Entgeltbescheinigungsverordnung und der Beitragsverfahrensverordnung
V. v. 01.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 297
Artikel 2 EBVuBVVÄndV Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
... 6" durch die Wörter „Absatz 2 Satz 1, 2, 6 und 7" ersetzt. 2. In § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter „bei rückwirkender Wertstellung das Datum des elektronischen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7193/a142672.htm