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§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen (KfmVersFinAusbV k.a.Abk.)

V. v. 17.05.2006 BGBl. I S. 1187 (Nr. 24); aufgehoben durch § 19 V. v. 02.03.2022 BGBl. I S. 291
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 806-22-1-24 Berufliche Bildung
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§ 4 Ausbildungsberufsbild



(1) Gegenstand der gemeinsamen Ausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Der Ausbildungsbetrieb:

1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur,

1.2
Berufsbildung,

1.3
Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften,

1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.5
Umweltschutz;

2.
Arbeitsgestaltung, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:

2.1
Arbeits- und Selbstorganisation,

2.2
Datenschutz und Datensicherheit,

2.3
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben,

2.4
Betriebliches Rechnungswesen,

2.5
Kosten- und Leistungsrechnung,

2.6
Controlling;

3.
Kundenberatung und Verkauf:

3.1
Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen,

3.2
Durchführung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen,

3.3
Nachbereitung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen;

4.
Versicherungs- und Finanzprodukte;

5.
Bestandskundenmanagement:

5.1
Vertragsservice,

5.2
Kundenbetreuung.

Der Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Nummer 4 ist die Produktliste der Anlage 1 zugrunde zu legen.

(2) Gegenstand der Ausbildung in der Fachrichtung Versicherung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Schaden- und Leistungsbearbeitung,

2.
zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste gemäß Absatz 4.

(3) Gegenstand der Ausbildung in der Fachrichtung Finanzberatung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Anlage in Finanzprodukte,

2.
zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste nach Absatz 5.

(4) Die Auswahlliste nach Absatz 2 Nummer 2 umfasst folgende Wahlqualifikationseinheiten:

1.
Kundengewinnung und Bestandsausbau:

1.1
Gewinnung von Neukunden,

1.2
Ausbau bestehender Kundenbeziehungen;

2.
Marketing;

3.
Steuerung und Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit:

3.1
Steuerung in der Vertriebseinheit,

3.2
Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit;

4.
Risikomanagement:

4.1
Risikoanalyse,

4.2
Antragsannahme;

5.
Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge:

5.1
Kundenberatung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern,

5.2
Angebot und Antrag;

6.
Vertrieb von Versicherungsprodukten für Gewerbekunden:

6.1
Kundenberatung,

6.2
Angebot und Antrag;

7.
Optimierung von Kundenbeziehungen und Versicherungsbeständen:

7.1
Optimierung von Kundenbeziehungen,

7.2
Optimierung von Versicherungsbeständen;

8.
Schadenservice und Leistungsmanagement.

(5) Die Auswahlliste nach Absatz 3 Nummer 2 umfasst folgende Wahlqualifikationseinheiten:

1.
Finanzierungsberatung von gewerblichen Kunden;

2.
Optimierung von Finanzproduktbeständen der Kunden;

3.
Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen;

4.
Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge:

4.1
Kundenberatung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern,

4.2
Angebot und Antrag.





 

Frühere Fassungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2014Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
vom 27.05.2014 BGBl. I S. 690

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 KfmVersFinAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KfmVersFinAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 KfmVersFinAusbV Zielsetzung und Struktur der Berufsausbildung
... gliedert sich in 1. gemeinsame Qualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 1 und 2. fachrichtungsbezogene Qualifikationseinheiten gemäß § 4 ... 4 Abs. 1 und 2. fachrichtungsbezogene Qualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 2 oder 3. fachrichtungsbezogene Qualifikationseinheiten gemäß § 4 ... 4 Abs. 2 oder 3. fachrichtungsbezogene Qualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 3.  ...
§ 5 KfmVersFinAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 sollen nach den in den Anlagen 2 und 3 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen ...
§ 9 KfmVersFinAusbV Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versicherung (vom 01.08.2014)
... erstellt für jede der beiden gewählten Wahlqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 4 einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung einer ...
§ 10 KfmVersFinAusbV Abschlussprüfung in der Fachrichtung Finanzberatung (vom 01.08.2014)
... erstellt für jede der beiden gewählten Wahlqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 5 einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung einer ...
Anlage 1 KfmVersFinAusbV (zu § 4 Absatz 1) Liste der zu vermittelnden Produkte nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 (vom 01.08.2014)
Anlage 2 KfmVersFinAusbV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen - Sachliche Gliederung - (vom 01.08.2014)
... I: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 Lfd. Nr. Teil des ... Ausbildungsbetrieb (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur ... 1 Nr. 1) 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1) a) Zielsetzung und Geschäftsfelder des ausbildenden Betriebes ... wegen der Branche vergleichen 1.2 Berufsbildung (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2) a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und ... arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3) a) die für das Arbeitsverhältnis wichtigen arbeits- und ... 1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4) a) Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ... zur Brandbekämpfung ergreifen 1.5 Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.5) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruf- lichen ... Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) 2.1 Arbeits- und Selbstorganisation (§ ... Abs. 1 Nr. 2) 2.1 Arbeits- und Selbstorganisation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.1) a) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel einsetzen und ... eigenen Lernens nutzen 2.2 Datenschutz und Datensicherheit (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.2) a) rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz an- ... 2.3 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Abs. 1 N r. 2.3) a) fremdsprachige Fachbegriffe verwenden b) im Ausbildungsbetrieb ... auch in einer Fremdsprache 2.4 Betriebliches Rechnungswesen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4) a) Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und ... dar- stellen 2.5 Kosten- und Leistungsrechnung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.5) a) über Zweck und Aufbau der betrieblichen Kostenrechnung ... von Versicherungsprodukten darstellen 2.6 Controlling (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.6) a) Funktion des Controllings erläutern b) betriebsübliche ... Statistiken be- schreiben 3 Kundenberatung und Verkauf (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) 3.1 Vorbereitung von Beratungs- und ... 3.1 Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1) a) vorhandene Kundenbeziehungen auf Verkaufschancen prüfen und ... von Beratungs- und Verkaufsgesprächen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2) a) Rechtsgrundlagen für Beratungs- und Verkaufsgespräche be- ... von Beratungs- und Verkaufsgesprächen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.3) a) Gesprächsergebnisse dokumentieren b) Empfehlungsadressen ... einleiten 4 Versicherungs- und Finanzprodukte (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) Der Vermittlung nachfolgender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig- ... an Beispielen ver- gleichen 5 Bestandskundenmanagement (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) 5.1 Vertragsservice (§ 4 Abs. 1 Nr. ... (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) 5.1 Vertragsservice (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.1) a) Rechtsgrundlagen und betriebliche Regelungen bei der Antrags- und ... berücksichtigen 5.2 Kundenbetreuung (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.2) a) Bedeutung von Kundenbetreuung und Vertragserhaltung für das ... Versicherung A. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 Lfd. Nr. Teil des ... und Leistungs- bearbeitung (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) Der Vermittlung folgender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig- ... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 4 Lfd. Nr. ... und Bestandsausbau (§ 4 Absatz 4 Nummer 1)   1.1 Gewinnung von Neukunden ... 4 Nummer 1)   1.1 Gewinnung von Neukunden (§ 4 Absatz 4 Nummer 1.1) a) vertriebliche Aktionen für die Kundengewinnung entwickeln ... beurteilen 1.2 Ausbau bestehender Kundenbeziehungen (§ 4 Absatz 4 Nummer 1.2) a) Kundenmerkmale für Bestandsanalysen auswählen b) ... aus- werten, Kosten und Nutzen beurteilen 2 Marketing (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) a) Marketingaktivitäten aus den Zielen des Unternehmens ab- ... und Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit (§ 4 Absatz 4 Nummer 3)   3.1 Steuerung in der ... 3)   3.1 Steuerung in der Vertriebseinheit (§ 4 Absatz 4 Nummer 3.1) a) Arbeitsprozesse in der Vertriebseinheit identifizieren und ... 3.2 Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit (§ 4 Absatz 4 Nummer 3.2) a) Instrumente zur Verkaufsförderung entwickeln und umsetzen ... teln und ihre Wirksamkeit beurteilen 4 Risikomanagement (§ 4 Absatz 4 Nummer 4)   4.1 Risikoanalyse (§ 4 ... 4 Absatz 4 Nummer 4)   4.1 Risikoanalyse (§ 4 Absatz 4 Nummer 4.1) a) versicherbare Risiken, versicherbare Risiken mit Erschwer- ... betrieblicher Regelungen festlegen 4.2 Antragsannahme (§ 4 Absatz 4 Nummer 4.2) a) Beiträge ermitteln b) Risikobegrenzungen und ... von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge (§ 4 Absatz 4 Nummer 5)   5.1 Kundenberatung von Arbeit- ... von Arbeit- gebern und Arbeitnehmern (§ 4 Absatz 4 Nummer 5.1) a) Analyse der Unterstützungsleistungen durchführen ... Vorschriften berücksichtigen 5.2 Angebot und Antrag (§ 4 Absatz 4 Nummer 5.2) a) Angebote entwickeln und erläutern b) Beiträge ... von Versicherungs- produkten für Gewerbekunden (§ 4 Absatz 4 Nummer 6)   6.1 Kundenberatung (§ 4 ... 4 Absatz 4 Nummer 6)   6.1 Kundenberatung (§ 4 Absatz 4 Nummer 6.1) a) Risikosituationen analysieren und dokumentieren b) ... Absicherungen begründen 6.2 Angebot und Antrag (§ 4 Absatz 4 Nummer 6.2) a) kundengerechte Angebote entwickeln und erläutern b) ... von Kunden- beziehungen und Versicherungs- beständen (§ 4 Absatz 4 Nummer 7)   7.1 Optimierung von ...   7.1 Optimierung von Kundenbeziehungen (§ 4 Absatz 4 Nummer 7.1) a) Anlässe zur Überprüfung von ... 7.2 Optimierung von Versicherungs- beständen (§ 4 Absatz 4 Nummer 7.2) a) Bestände anlassbezogen überprüfen, analysieren und ... bewerten 8 Schadenservice und Leistungs- management (§ 4 Absatz 4 Nummer 8) a) Service für Schaden- und Leistungsfälle organisieren ... Finanzberatung A. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 Lfd. Nr. Teil des ... in Finanzprodukte (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Finanzanlagesituation der Kunden analysieren, Anlage- motive ... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 3 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 5 Lfd. Nr. ... von gewerblichen Kunden (§ 4 Absatz 5 Nummer 1) a) persönliche und gewerbliche Finanzsituation des Kunden ... von Finanzprodukt- beständen der Kunden (§ 4 Absatz 5 Nummer 2) a) Anlässe zur Überprüfung erkennen und ... 3 Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen (§ 4 Absatz 5 Nummer 3) a) Immobilienerwerb als Anlageoption darstellen b) ... von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge (§ 4 Absatz 5 Nummer 4)   4.1 Kundenberatung von Arbeit- ... von Arbeit- gebern und Arbeitnehmern (§ 4 Absatz 5 Nummer 4.1) a) Analyse der Unterstützungsleistungen durchführen ... Vorschriften berücksichtigen 4.2 Angebot und Antrag (§ 4 Absatz 5 Nummer 4.2) a) Angebote entwickeln und erläutern b) Beiträge ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
V. v. 27.05.2014 BGBl. I S. 690
Artikel 1 1. KfmVersFinAusbVÄndV
... und Finanzen vom 17. Mai 2006 (BGBl. I S. 1187) wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Nummer 1 wird das Wort ... erstellt für jede der beiden gewählten Wahlqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 4 einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung einer ... erstellt für jede der beiden gewählten Wahlqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 5 einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung einer ... ersetzt. 4. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1) Liste der zu vermittelnden Produkte nach § 4 Absatz 1 Nummer 4  ... „Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1) Liste der zu vermittelnden Produkte nach § 4 Absatz 1 Nummer 4  ... Versicherung A. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 Lfd. Nr. Teil des ... und Leistungs- bearbeitung (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) Der Vermittlung folgender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig-  ... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 4 Lfd. Nr. ... und Bestandsausbau (§ 4 Absatz 4 Nummer 1)   1.1 Gewinnung von Neukunden  ... 4 Nummer 1)   1.1 Gewinnung von Neukunden (§ 4 Absatz 4 Nummer 1.1) a) vertriebliche Aktionen für die Kundengewinnung entwickeln ... beurteilen 1.2 Ausbau bestehender Kundenbeziehungen (§ 4 Absatz 4 Nummer 1.2) a) Kundenmerkmale für Bestandsanalysen auswählen b) ... werten, Kosten und Nutzen beurteilen 2 Marketing (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) a) Marketingaktivitäten aus den Zielen des Unternehmens ab-  ... und Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit (§ 4 Absatz 4 Nummer 3)   3.1 Steuerung in der Vertriebseinheit ... 3)   3.1 Steuerung in der Vertriebseinheit (§ 4 Absatz 4 Nummer 3.1) a) Arbeitsprozesse in der Vertriebseinheit identifizieren und  ... 3.2 Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit (§ 4 Absatz 4 Nummer 3.2) a) Instrumente zur Verkaufsförderung entwickeln und umsetzen ... teln und ihre Wirksamkeit beurteilen 4 Risikomanagement (§ 4 Absatz 4 Nummer 4)   4.1 Risikoanalyse (§ 4 ... 4 Absatz 4 Nummer 4)   4.1 Risikoanalyse (§ 4 Absatz 4 Nummer 4.1) a) versicherbare Risiken, versicherbare Risiken mit Erschwer-  ... betrieblicher Regelungen festlegen 4.2 Antragsannahme (§ 4 Absatz 4 Nummer 4.2) a) Beiträge ermitteln b) Risikobegrenzungen und ... von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge (§ 4 Absatz 4 Nummer 5)   5.1 Kundenberatung von Arbeit-  ... von Arbeit- gebern und Arbeitnehmern (§ 4 Absatz 4 Nummer 5.1) a) Analyse der Unterstützungsleistungen durchführen  ... Vorschriften berücksichtigen 5.2 Angebot und Antrag (§ 4 Absatz 4 Nummer 5.2) a) Angebote entwickeln und erläutern b) Beiträge ... von Versicherungs- produkten für Gewerbekunden (§ 4 Absatz 4 Nummer 6)   6.1 Kundenberatung (§ 4 ... 4 Absatz 4 Nummer 6)   6.1 Kundenberatung (§ 4 Absatz 4 Nummer 6.1) a) Risikosituationen analysieren und dokumentieren b) ... Absicherungen begründen 6.2 Angebot und Antrag (§ 4 Absatz 4 Nummer 6.2) a) kundengerechte Angebote entwickeln und erläutern b) ... von Kunden- beziehungen und Versicherungs- beständen (§ 4 Absatz 4 Nummer 7)   7.1 Optimierung von  ...   7.1 Optimierung von Kundenbeziehungen (§ 4 Absatz 4 Nummer 7.1) a) Anlässe zur Überprüfung von ... 7.2 Optimierung von Versicherungs- beständen (§ 4 Absatz 4 Nummer 7.2) a) Bestände anlassbezogen überprüfen, analysieren und ... bewerten 8 Schadenservice und Leistungs- management (§ 4 Absatz 4 Nummer 8) a) Service für Schaden- und Leistungsfälle organisieren  ... Finanzberatung A. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 Lfd. Nr. Teil des ... in Finanzprodukte (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Finanzanlagesituation der Kunden analysieren, Anlage- motive ... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 3 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 5 Lfd. Nr. ... von gewerblichen Kunden (§ 4 Absatz 5 Nummer 1) a) persönliche und gewerbliche Finanzsituation des Kunden  ... von Finanzprodukt- beständen der Kunden (§ 4 Absatz 5 Nummer 2) a) Anlässe zur Überprüfung erkennen und ... 3 Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen (§ 4 Absatz 5 Nummer 3) a) Immobilienerwerb als Anlageoption darstellen b) ... von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge (§ 4 Absatz 5 Nummer 4)   4.1 Kundenberatung von Arbeit-  ... von Arbeit- gebern und Arbeitnehmern (§ 4 Absatz 5 Nummer 4.1) a) Analyse der Unterstützungsleistungen durchführen  ... Vorschriften berücksichtigen 4.2 Angebot und Antrag (§ 4 Absatz 5 Nummer 4.2) a) Angebote entwickeln und erläutern b) Beiträge ...