Die
Gleichstellungsstatistikverordnung vom
18. Juni 2003 (BGBl. I S. 889) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 2 werden die Wörter „Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter" durch die Wörter „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 4 werden nach den Wörtern „gehobenen Dienst" die Wörter „der beamteten und vergleichbaren Beschäftigten sowie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Entgeltgruppen 9 bis 15 Ü einschließlich der außertariflich Beschäftigten" eingefügt.
- cc)
- In Nummer 5 werden die Wörter „und Höherreihungen" gestrichen.
- dd)
- Nummer 8 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In Satz 1 werden nach dem Wort „Besoldungs-," die Wörter „Vergütungs- und Lohngruppen" durch die Wörter „Entgelt- und Gehaltsgruppen" ersetzt.
- bbb)
- In Satz 2 werden nach dem Wort „Besoldungs-," die Wörter „Vergütungs- oder Lohngruppe" durch die Wörter „Entgelt- oder Gehaltsgruppe" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Nummer 3 werden nach dem Wort „Laufbahngruppe" ein Komma und das Wort „Entgeltgruppe" eingefügt.
- 2.
- § 4 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird Satz 2 wie folgt neu gefasst:
-
- „Für die Meldungen innerhalb ihres Geschäftsbereichs kann die oberste Bundesbehörde die Meldung der Daten durch Erhebungsvordruck zulassen und dies auch auf Teile des Geschäftsbereichs beschränken."
- 3.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift werden die Wörter „Übernahme von Daten aus der Personalstandstatistik" und das Semikolon gestrichen.
- b)
- Die Absätze 1 und 2 werden aufgehoben.
- c)
- Die Absatzbezeichnung „(3)" wird gestrichen.
- 4.
- § 6 wird wie folgt gefasst:
„§ 6 Übergangsregelung
Die Erhebungsmerkmale nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 und Abs. 2 werden abweichend von § 2 für das Berichtsjahr 2006 für den Zeitraum vom 1. Oktober 2005 bis 30. Juni 2006 erhoben. Dies gilt nicht für Betriebskrankenkassen."
- 5.
- Die Anlagen zu § 4 Abs. 2 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Verordnung zur Durchführung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes
V. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2274