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Anlage 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Gleichstellungsstatistikverordnung (1. GleiStatVÄndV k.a.Abk.)
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 2)
Empfänger: 1) | Berichtsstellen-Nr.: Berichtsstelle: |
Bitte teilen Sie uns mit, an wen wir uns bei Rückfragen wenden dürfen (freiwillige Angabe): | |
Frau/Herr | |
Referat/Dezernat | |
Telefonnummer |
Gleichstellungsstatistik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Mittelbare Bundesverwaltung
Rechtsgrundlage: Gleichstellungsstatistikverordnung (GleiStatV) in der Fassung vom 26. Juni 2006 (BGBl. I S. 1346)
Auf Grund des § 1 GleiStatV sind die nachfolgend aufgeführten Erhebungsvordrucke auszufüllen:
Erhebungsvordruck H | Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres |
Erhebungsvordruck I | Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen am 30. Juni des Berichtsjahres |
Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren und gehobenen Dienst sowie in den Entgeltgruppen 9 bis 15 0 einschließlich Außertarifliche vom 1. Juli des Vorjahres bis | |
30. Juni des Berichtsjahres | |
Beförderungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres | |
Höhergruppierungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres | |
Erhebungsvordruck K | Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres |
Bewerbungen im Vergleich mit den entsprechenden Einstellungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres | |
Erhebungsvordruck L | Bewerbungen im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung ausgeschriebener leitender Funktionen im höheren und gehobenen Dienst sowie in den Entgeltgruppen 9 bis 15 Ü einschließlich Außertarifli- che vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres |
Erhebungsvordruck M | Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit der Anzahl der Beurteilungen vom 1. Juli des Vor- jahres bis 30. Juni des Berichtsjahres |
(Vordrucke siehe BGBl. 2006 I S. 1367-1375)
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