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Anlage 3 - Erste Verordnung zur Änderung der Gleichstellungsstatistikverordnung (1. GleiStatVÄndV k.a.Abk.)
Anlage 3 (zu § 4 Abs. 2)
Empfänger: 1) | Berichtsstellen-Nr.: Berichtsstelle: |
Bitte teilen Sie uns mit, an wen wir uns bei Rückfragen wenden dürfen (freiwillige Angabe): | |
Frau/Herr | |
Referat/Dezernat | |
Telefonnummer |
Gleichstellungsstatistik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betriebskrankenkassen
Rechtsgrundlage: Gleichstellungsstatistikverordnung (GleiStatV) in der Fassung vom 26. Juni 2006 (BGBl. I S. 1346)
Auf Grund des § 1 GleiStatV sind die nachfolgend aufgeführten Erhebungsvordrucke auszufüllen:
Erhebungsvordruck H-BKK | Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres |
Erhebungsvordruck I-BKK | Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen am 30. Juni des Berichtsjahres Höhergruppierungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren und gehobenen Dienst vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres |
Erhebungsvordruck K-BKK | Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Bewerbungen im Vergleich mit den entsprechenden Einstellungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres |
Erhebungsvordruck L-BKK | Bewerbungen im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung ausgeschriebener leitender Funk- tionen im höheren und gehobenen Dienst vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres |
Erhebungsvordruck M-BKK | Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit der Anzahl der Beurteilungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres |
(Vordrucke siehe BGBl. 2006 I S. 1377-1381)
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