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Zitierungen von § 4b BSchuWG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4b BSchuWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BSchuWG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4a BSchuWG Einführung von Umschuldungsklauseln (vom 14.08.2021)
... (zweistufiges Mehrheitserfordernis). Für die Umschuldung gelten die §§ 4b bis 4k. Die Emissionsbedingungen können von den §§ 4b bis 4d Absatz 1 bis ... gelten die §§ 4b bis 4k. Die Emissionsbedingungen können von den §§ 4b bis 4d Absatz 1 bis 3 und §§ 4e bis 4k abweichende Regelungen ...
§ 4b BSchuWG Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger (vom 14.08.2021)
... (4) Beschlüsse, die keine wesentlichen Beschlüsse im Sinne des § 4b Absatz 1 darstellen (einfache Beschlüsse) und eine einzelne Anleihe betreffen, bedürfen ...
§ 4f BSchuWG Vorsitz; Beschlussfähigkeit (vom 14.08.2021)
... Die Regelungen der Sätze 1 und 2 finden für Beschlüsse gemäß § 4b Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 keine Anwendung. (3) Der Vorsitzende kann eine Gläubigerversammlung ...
§ 4k BSchuWG Bekanntmachungen (vom 14.08.2021)
... Bekanntmachungen nach § 4b Absatz 7 Satz 2 und Absatz 9 , § 4c Absatz 4, § 4d Absatz 2 Satz 2, § 4e Absatz 4 und § 4j erfolgen im ...
Zitat in folgenden Normen
Schuldverschreibungsgesetz (SchVG)
Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2512; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 1 SchVG Anwendungsbereich (vom 19.09.2012)
... des Euro-Währungsgebiets ist, gelten die besonderen Vorschriften der §§ 4a bis 4i und 4k des Bundesschuldenwesengesetzes ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes
G. v. 13.09.2012 BGBl. I S. 1914
Artikel 1 BSchuWGÄndG Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. Nach § 4 werden die folgenden §§ 4a bis 4k eingefügt: „§ 4a Einführung von Umschuldungsklauseln ... nichts Abweichendes vorsehen, gelten für die Umschuldungsklauseln die §§ 4b bis 4k. § 4b Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger (1) Die ... vorsehen, gelten für die Umschuldungsklauseln die §§ 4b bis 4k. § 4b Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger (1) Die Gläubiger können ... werden. § 4k Bekanntmachungen Die Bekanntmachungen nach § 4b Absatz 6 Satz 2 und Absatz 8, § 4c Absatz 4, § 4d Absatz 2 Satz 2, § 4e Absatz 4 ...
Artikel 2 BSchuWGÄndG Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes
... des Euro-Währungsgebiets ist, gelten die besonderen Vorschriften der §§ 4a bis 4i und 4k des Bundesschuldenwesengesetzes entsprechend." 2. § 20 Absatz 3 ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes und anderer Gesetze
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3372
Artikel 1 2. BSchuWGuaÄndG Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes
... Der neue Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Für die Umschuldung gelten die §§ 4b bis 4k." c) Folgender Satz wird angefügt: „Die ... Satz wird angefügt: „Die Emissionsbedingungen können von den §§ 4b bis 4d Absatz 1 bis 3 und §§ 4e bis 4k abweichende Regelungen vorsehen." ... 4d Absatz 1 bis 3 und §§ 4e bis 4k abweichende Regelungen vorsehen." 3. § 4b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... Anleihe. (4) Beschlüsse, die keine wesentlichen Beschlüsse im Sinne des § 4b Absatz 1 darstellen (einfache Beschlüsse) und eine einzelne Anleihe betreffen, bedürfen ... „Die Regelungen der Sätze 1 und 2 finden für Beschlüsse gemäß § 4b Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 keine Anwendung." b) In Absatz 3 Satz 3 wird die Angabe „66 2/3 ... Wörter „zwei Drittel" ersetzt. 7. In § 4k wird die Angabe „ § 4b Absatz 6 Satz 2 und Absatz 8" durch die Angabe „§ 4b Absatz 7 Satz 2 und Absatz 9" ... 4k wird die Angabe „§ 4b Absatz 6 Satz 2 und Absatz 8" durch die Angabe „ § 4b Absatz 7 Satz 2 und Absatz 9" ...
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