interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes
G. v. 20.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 166
Artikel 1 3. BSchuWGÄndG ... für diese Körperschaften anfallenden personenbezogenen Daten zu verarbeiten. § 10 Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH ... - Finanzagentur GmbH bewahrt die Aufzeichnungen und sonstigen Belege nach den §§ 9 bis 11 und 14 bis 18 für die Dauer von fünf Jahren auf; nach Ablauf der Frist sind sie ...
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