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Zitierungen von § 15 BSchuWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 BSchuWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSchuWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 BSchuWG Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (vom 28.05.2024)
... Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH darf die nach den §§ 9 und 13 bis 17 erhobenen personenbezogenen Daten nur verarbeiten, soweit dies für Zwecke der ...
§ 14 BSchuWG Allgemeine Sorgfaltspflichten (vom 28.05.2024)
... und gegebenenfalls der für diese auftretenden Personen sowie der gesetzlichen Vertreter nach § 15 Absatz 1 bis 3 , 2. die Klärung, ob der Vertragspartner oder Verfügungsberechtigte für ... handelt, und, soweit einschlägig, die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten nach § 15 Absatz 4 ; dies umfasst in Fällen, in denen der Vertragspartner oder Verfügungsberechtigte keine ...
§ 15 BSchuWG Identifizierung; Erhebung von Angaben zum Zweck der Identifizierung (vom 28.05.2024)
... die Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Identifizierung nach den §§ 15 und 16 erforderlich sind. Ergeben sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ...
§ 16 BSchuWG Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung (vom 28.05.2024)
... Die Überprüfung der nach § 15 Absatz 3 verarbeiteten Angaben zum Vertragspartner oder Verfügungsberechtigten oder gesetzlichen ... vorgesehener Identifizierungsverfahren. (2) Die Überprüfung der nach § 15 Absatz 3 verarbeiteten Angaben zum Vertragspartner oder Verfügungsberechtigten und den gegebenenfalls ... in die Register- oder Verzeichnisdaten. (3) Zur Überprüfung der nach § 15 Absatz 4 verarbeiteten Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten ist die Bundesrepublik Deutschland - ...
§ 19 BSchuWG Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht (vom 28.05.2024)
... GmbH bewahrt die Aufzeichnungen und sonstigen Belege nach den §§ 9 bis 11 und 14 bis 18 für die Dauer von fünf Jahren auf; nach Ablauf der Frist sind sie zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes
G. v. 20.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 166
Artikel 1 3. BSchuWGÄndG
... (1) Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH darf die nach den §§ 9 und 13 bis 17 erhobenen personenbezogenen Daten nur verarbeiten, soweit dies für Zwecke der ... und gegebenenfalls der für diese auftretenden Personen sowie der gesetzlichen Vertreter nach § 15 Absatz 1 bis 3 , 2. die Klärung, ob der Vertragspartner oder Verfügungsberechtigte für ... handelt, und, soweit einschlägig, die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten nach § 15 Absatz 4 ; dies umfasst in Fällen, in denen der Vertragspartner oder Verfügungsberechtigte keine ... Daten, 9. die Risikoklassifizierung von Geschäftsbeziehungen. § 15 Identifizierung; Erhebung von Angaben zum Zweck der Identifizierung (1) Die ... die Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Identifizierung nach den §§ 15 und 16 erforderlich sind. Ergeben sich im Laufe der Geschäftsbeziehung Änderungen, haben ... von Angaben zum Zweck der Identifizierung (1) Die Überprüfung der nach § 15 Absatz 3 verarbeiteten Angaben zum Vertragspartner oder Verfügungsberechtigten oder gesetzlichen ... vorgesehener Identifizierungsverfahren. (2) Die Überprüfung der nach § 15 Absatz 3 verarbeiteten Angaben zum Vertragspartner oder Verfügungsberechtigten und den gegebenenfalls ... in die Register- oder Verzeichnisdaten. (3) Zur Überprüfung der nach § 15 Absatz 4 verarbeiteten Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten ist die Bundesrepublik Deutschland - ... GmbH bewahrt die Aufzeichnungen und sonstigen Belege nach den §§ 9 bis 11 und 14 bis 18 für die Dauer von fünf Jahren auf; nach Ablauf der Frist sind sie zu ...