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§ 4 - Beschussverordnung (BeschussV)
V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1474 (Nr. 32); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.10.2021 BGBl. I S. 4622
Geltung ab 19.07.2006; FNA: 7144-2-1 Beschusswesen
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Geltung ab 19.07.2006; FNA: 7144-2-1 Beschusswesen
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§ 4 Zurückweisung vom Beschuss
1Die Prüfgegenstände sind zurückzuweisen und dem Antragsteller nach Aufbringung des Rückgabezeichens entsprechend § 9 Absatz 4 zurückzugeben, wenn
- 1.
- bei der Vorprüfung festgestellt wird, dass eine der in Anlage I Nr. 1.1 genannten Anforderungen nicht erfüllt ist,
- 2.
- sie durch den Beschuss erkennbar beschädigt wurden oder
- 3.
- bei der Nachprüfung gemäß § 1 Abs. 5 unter Berücksichtigung von Anlage I Nr. 1.3 Mängel festgestellt werden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Beschussverordnung V. v. 1. Oktober 2021 BGBl. I S. 4622 m.W.v. 1. Januar 2022
Frühere Fassungen von § 4 BeschussV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2022 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Beschussverordnung vom 01.10.2021 BGBl. I S. 4622 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 BeschussV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BeschussV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BeschussV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BeschussV Prüfverfahren (vom 27.06.2020)
... ausgetauscht werden können (Prüfgegenstände), sind nach den §§ 3 bis 6 und der Anlage I Nr. 1 und 2 amtlich zu prüfen. (2) Die amtliche ...
§ 2 BeschussV Prüfung von Schwarzpulverwaffen und Böllern (vom 01.04.2008)
... bestimmt sind (Schwarzpulverwaffen), sowie Böller sind die §§ 1, 3 bis 6 entsprechend anzuwenden. Es gelten folgende Besonderheiten: 1. ...
§ 5 BeschussV Instandsetzungsbeschuss
... nach Absatz 1 einer der in Anlage I Nr. 1.1 oder 1.3 angeführten Mängel, ist § 4 entsprechend ...
§ 6 BeschussV Wiederholungsbeschuss und freiwillige Beschussprüfung (vom 01.01.2022)
... vereinbart ist, geprüft worden ist und der nach dieser Prüfung keine Bearbeitung nach § 4 erfahren hat. Auf die Vornahme dieser Prüfung sind § 5 des Gesetzes sowie die ... Auf die Vornahme dieser Prüfung sind § 5 des Gesetzes sowie die §§ 1 bis 5 anzuwenden. (3) Haben die Prüfgegenstände nach den Absätzen 1 und ...
§ 7 BeschussV Antragsverfahren (vom 05.04.2017)
... den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht hat. (3) Prüfgegenstände, die nach § 4 Satz 1 oder § 5 Abs. 2 mit dem Rückgabezeichen versehen worden sind, können nur bei ...
§ 9 BeschussV Aufbringen der Prüfzeichen (vom 01.01.2022)
... II Abbildung 1 zu versehen. In den Fällen des § 3 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 und § 4 Satz 2 ist das jeweilige amtliche Beschusszeichen nach Anlage II Abbildung 2 auf dem Prüfgegenstand ...
Anlage I BeschussV Technische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Feuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschussprüfung nach § 5 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände nach den §§ 7 bis 10 des Gesetzes (vom 01.01.2022)
... Beschussprüfung nach § 3 des Gesetzes zu unterziehen, mit Ausnahme der Schusswaffen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 . 7 Technische Anforderungen an die Unbrauchbarmachung von Schusswaffen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Beschussverordnung
V. v. 01.10.2021 BGBl. I S. 4622
Artikel 1 2. BeschussVÄndV Änderung der Beschussverordnung
... In § 3 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 wird das Wort „noch" gestrichen. 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) Im Wortlaut wird die Angabe „§ 9 Abs. ... eingefügt: „In den Fällen des § 3 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 und § 4 Satz 2 ist das jeweilige amtliche Beschusszeichen nach Anlage II Abbildung 2 auf dem Prüfgegenstand ...
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