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§ 5 - Beschussverordnung (BeschussV)
V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1474 (Nr. 32); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.10.2021 BGBl. I S. 4622
Geltung ab 19.07.2006; FNA: 7144-2-1 Beschusswesen
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Geltung ab 19.07.2006; FNA: 7144-2-1 Beschusswesen
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§ 5 Instandsetzungsbeschuss
§ 5 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) 1Eine erneute amtliche Prüfung nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes ist vorzunehmen, wenn
- 1.
- ein höchstbeanspruchtes Teil nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Gesetzes ausgetauscht und dabei eine Nacharbeit vorgenommen worden ist oder
- 2.
- an einem höchstbeanspruchten Teil eines Prüfgegenstandes
- a)
- die Maße nach Anlage I Nr. 1.1.3 verändert oder
- b)
- materialschwächende oder -verändernde Arbeiten vorgenommen worden sind.
(2) Ergibt sich anlässlich der Prüfung nach Absatz 1 einer der in Anlage I Nr. 1.1 oder 1.3 angeführten Mängel, ist § 4 entsprechend anzuwenden.
Zitierungen von § 5 BeschussV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BeschussV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BeschussV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BeschussV Prüfverfahren (vom 27.06.2020)
... ausgetauscht werden können (Prüfgegenstände), sind nach den §§ 3 bis 6 und der Anlage I Nr. 1 und 2 amtlich zu prüfen. (2) Die amtliche ...
§ 2 BeschussV Prüfung von Schwarzpulverwaffen und Böllern (vom 01.04.2008)
... bestimmt sind (Schwarzpulverwaffen), sowie Böller sind die §§ 1, 3 bis 6 entsprechend anzuwenden. Es gelten folgende Besonderheiten: 1. ...
§ 6 BeschussV Wiederholungsbeschuss und freiwillige Beschussprüfung (vom 01.01.2022)
... die Vornahme dieser Prüfung sind § 5 des Gesetzes sowie die §§ 1 bis 5 anzuwenden. (3) Haben die Prüfgegenstände nach den Absätzen 1 und 2 die ...
§ 7 BeschussV Antragsverfahren (vom 05.04.2017)
... Gesetzes verbracht hat. (3) Prüfgegenstände, die nach § 4 Satz 1 oder § 5 Abs. 2 mit dem Rückgabezeichen versehen worden sind, können nur bei derselben Behörde ...
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