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§ 9 - Beschussverordnung (BeschussV)

V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1474 (Nr. 32); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.10.2021 BGBl. I S. 4622
Geltung ab 19.07.2006; FNA: 7144-2-1 Beschusswesen
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§ 9 Aufbringen der Prüfzeichen



(1) 1Die Prüfgegenstände sind mit dem jeweiligen amtlichen Beschusszeichen nach Anlage II Abbildung 1 zu versehen. 2In den Fällen des § 3 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 und § 4 Satz 2 ist das jeweilige amtliche Beschusszeichen nach Anlage II Abbildung 2 auf dem Prüfgegenstand aufzubringen. 3In den Fällen des § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe d des Gesetzes ist das Prüfzeichen der jeweils zuständigen Stelle nach Anlage II Abbildung 9 auf die Prüfgegenstände aufzubringen. 4Beschuss- und Prüfzeichen müssen deutlich sichtbar und dauerhaft aufgebracht werden.

(2) 1Das amtliche Beschusszeichen ist auf jedem höchstbeanspruchten Teil entsprechend § 2 Abs. 2 des Gesetzes aufzubringen. 2Als weitere Prüfzeichen sind aufzubringen:

1.
das jeweilige Ortszeichen nach Anlage II Abbildung 3 auf einem höchstbeanspruchten Teil und

2.
1das Jahreszeichen auf einem höchstbeanspruchten Teil. 2Das Jahreszeichen besteht aus den beiden letzten Ziffern der Jahreszahl, denen die Monatszahl angefügt werden kann. 3Auf Antrag können die beiden Ziffern der Jahreszahl durch die Buchstaben A = 0, B = 1, C = 2, D = 3, E = 4, F = 5, G = 6, H = 7, I oder J = 8, K = 9 verschlüsselt werden.

(3) Jedes geprüfte höchstbeanspruchte Teil, das einzeln zur Prüfung vorgelegt wird, ist mit dem amtlichen Beschusszeichen, dem Ortszeichen und dem Jahreszeichen zu versehen.

(4) 1Das Rückgabezeichen besteht aus dem Ortszeichen und dem Jahreszeichen; vorhandene amtliche Beschusszeichen sind durch ein „X" auf oder neben dem amtlichen Beschusszeichen zu entwerten. 2Sind höchstbeanspruchte Teile unbrauchbar, so sind sie ebenfalls mit einem „X" zu kennzeichnen.





 

Frühere Fassungen von § 9 BeschussV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Beschussverordnung
vom 01.10.2021 BGBl. I S. 4622

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 BeschussV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BeschussV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeschussV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BeschussV Prüfverfahren (vom 27.06.2020)
... bei Gegenständen, die auf Grund einer Zulassung oder Bewilligung nach den §§ 8 und 9 des Gesetzes hergestellt oder in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht wurden.  ...
§ 4 BeschussV Zurückweisung vom Beschuss (vom 01.01.2022)
... zurückzuweisen und dem Antragsteller nach Aufbringung des Rückgabezeichens entsprechend § 9 Absatz 4 zurückzugeben, wenn 1. bei der Vorprüfung festgestellt wird, dass eine der in ...
§ 6 BeschussV Wiederholungsbeschuss und freiwillige Beschussprüfung (vom 01.01.2022)
... den Absätzen 1 und 2 die Beschussprüfung bestanden, so sind die Prüfzeichen nach § 9 Absatz 1 bis 3 anzubringen. (4) Haben die Prüfgegenstände nach den Absätzen 1 und 2 die ... 1 und 2 die Beschussprüfung endgültig nicht bestanden, so ist auf ihnen das in § 9 Absatz 4 bezeichnete Rückgabezeichen ...
§ 10 BeschussV Bescheinigung über das Beschussverfahren (vom 01.01.2022)
... nicht mehr verwendet werden darf. (4) Sind höchstbeanspruchte Teile nach § 9 Absatz 4 Satz 2 als unbrauchbar gekennzeichnet worden, so stellt die zuständige Behörde auf Antrag eine ...
§ 19 BeschussV Zuständigkeit und Zulassungsbescheid
... Über Anträge nach den §§ 7, 8 und 9 Abs. 2 und 4 des Gesetzes entscheidet die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Über ...
§ 21 BeschussV Bekanntmachungen
... Die Zulassung der Bauart der in den §§ 7, 8 und 9 Abs. 5 des Gesetzes bezeichneten Gegenstände, ihre Änderung, Berichtigung, Rücknahme und ...
Anlage II BeschussV Beschusszeichen, Prüfzeichen (vom 01.01.2022)
... 1 Amtliche Beschusszeichen der Beschussämter ( § 9 Absatz 1 Satz 1 )  ... von Böllern Abbildung 2 Amtliche Beschusszeichen der Beschussämter ( § 9 Absatz 1 Satz 2 )  ... bestimmt sind. Abbildung 3 Ortszeichen der zuständigen Behörden ( § 9 Absatz 2 Nummer 1 und Bezug zur PTB) [image:2006/2006I1501_2_o.gif|Abb. 3 Ortszeichen der ... für die Bundeswehr, der Bundespolizei und die Bereitschaftspolizeien der Länder ( § 9 Abs. 1 Satz 3 ) [image:2006I1502_4.gif|Abb. 9 Beschuss bei Schusswaffen, die vom Bundesamt für ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden (BPolZV)
V. v. 22.02.2008 BGBl. I S. 250; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 1 BPolZV Sachliche Zuständigkeiten (vom 31.10.2024)
... der Bundespolizei. (7) Die in der Unterschrift zu Abbildung 9 der Anlage II zu § 9 der Beschussverordnung genannte Bundespolizeibehörde ist die in Sankt Augustin gelegene Beschussstelle des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Beschussverordnung
V. v. 18.02.2008 BGBl. I S. 245
Artikel 1 BeschussVÄndV Änderung der Beschussverordnung
... Anlage II zu § 9 der Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) werden in der Unterschrift zu Abbildung ...

Waffenrechtsänderungsverordnung (WaffRÄndV)
V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Artikel 2 WaffRÄndV Änderung der Beschussverordnung
... 6.1.1 wird die Bezeichnung der Nummerierung „6.1.1" gestrichen und die Angabe „ § 9 Abs. 1 Nr. 1" durch die Angabe „§ 9 Absatz 1" ersetzt. bbb) Nummer ... gestrichen und die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 1" durch die Angabe „ § 9 Absatz 1" ersetzt. bbb) Nummer 6.1.2 wird aufgehoben. cc) In ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Beschussverordnung
V. v. 01.10.2021 BGBl. I S. 4622
Artikel 1 2. BeschussVÄndV Änderung der Beschussverordnung
... 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) Im Wortlaut wird die Angabe „ § 9 Abs. 5" durch die Angabe „§ 9 Absatz 4" ersetzt. b) Folgende ... a) Im Wortlaut wird die Angabe „§ 9 Abs. 5" durch die Angabe „ § 9 Absatz 4" ersetzt. b) Folgende Sätze werden angefügt:  ... 3. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 wird die Angabe „ § 9 Abs. 1 bis 4" durch die Angabe „§ 9 Absatz 1 bis 3" ersetzt. b) In ... a) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 bis 4" durch die Angabe „ § 9 Absatz 1 bis 3" ersetzt. b) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 9 Abs. 5" durch ... „§ 9 Absatz 1 bis 3" ersetzt. b) In Absatz 4 wird die Angabe „ § 9 Abs. 5" durch die Angabe „§ 9 Absatz 4" ersetzt. 4. § 9 wird ... b) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 9 Abs. 5" durch die Angabe „ § 9 Absatz 4" ersetzt. 4. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... 9 Abs. 5" durch die Angabe „§ 9 Absatz 4" ersetzt. 4. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Beschusszeichen" ersetzt. 5. In § 10 Absatz 4 wird die Angabe „ § 9 Abs. 5 Satz 2" durch die Angabe „§ 9 Absatz 4 Satz 2" ersetzt. 6. In ... In § 10 Absatz 4 wird die Angabe „§ 9 Abs. 5 Satz 2" durch die Angabe „ § 9 Absatz 4 Satz 2" ersetzt. 6. In § 11 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe ... folgt gefasst: „Abbildung 1 Amtliche Beschusszeichen der Beschussämter ( § 9 Absatz 1 Satz 1 )  ... folgt gefasst: „Abbildung 2 Amtliche Beschusszeichen der Beschussämter ( § 9 Absatz 1 Satz 2 )  ... 3 wird wie folgt geändert: aa) In der Überschrift wird die Angabe „( § 9 Abs. 3 Nr. 1 )" durch die Wörter „(§ 9 Absatz 2 Nummer 1 und Bezug zur PTB)" ... wird die Angabe „(§ 9 Abs. 3 Nr. 1)" durch die Wörter „( § 9 Absatz 2 Nummer 1 und Bezug zur PTB)" ersetzt. bb) Das Ortszeichen Hannover und das Wort ...