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Anlage II - Beschussverordnung (BeschussV)

V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1474 (Nr. 32); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.10.2021 BGBl. I S. 4622
Geltung ab 19.07.2006; FNA: 7144-2-1 Beschusswesen
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Anlage II Beschusszeichen, Prüfzeichen



Abbildung 1 Amtliche Beschusszeichen der Beschussämter (§ 9 Absatz 1 Satz 1)


Beschusszeichen (BGBl. 2021 I S. 4623)


Normaler Beschuss

von Feuerwaffen oder höchstbeanspruchten Teilen nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes, die zum Verschießen von Munition mit normaler Ladung bestimmt sind.

Beschusszeichen (BGBl. 2021 I S. 4623)


Verstärkter Beschuss

von Feuerwaffen mit glatten Läufen oder höchstbeanspruchten Teilen nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes, die zum Verschießen von Munition mit verstärkter Ladung mit Bleischrot oder bleifreien Schroten vom Typ A oder D bestimmt sind.

Beschusszeichen (BGBl. 2021 I S. 4623)


Stahlschrotbeschuss

von Feuerwaffen mit glatten Läufen oder höchstbeanspruchten Teilen nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes, die zum Verschießen von Munition mit verstärkter Ladung mit bleifreien Schroten vom Typ B oder C bestimmt sind.

Beschusszeichen (BGBl. 2021 I S. 4623)


Beschuss

von Schwarzpulverwaffen

Beschusszeichen (BGBl. 2021 I S. 4623)


Beschuss

von Böllern

Abbildung 2 Amtliche Beschusszeichen der Beschussämter (§ 9 Absatz 1 Satz 2)


Beschusszeichen (BGBl. 2021 I S. 4623)


Beschuss von Feuerwaffen oder höchstbeanspruchten Teilen nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes in Kalibern, die nicht den Maßtafeln entsprechen oder mit von den Maßtafeln abweichenden Maßen, die für in- oder ausländische Behörden bestimmt sind.

Beschusszeichen (BGBl. 2021 I S. 4623)


Beschuss von Feuerwaffen oder höchstbeanspruchten Teilen nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes in Kalibern, die nicht den Maßtafeln entsprechen oder mit von den Maßtafeln abweichenden Maßen, die für den zivilen Bereich bestimmt sind.

Abbildung 3 Ortszeichen der zuständigen Behörden (§ 9 Absatz 2 Nummer 1 und Bezug zur PTB)


Abb. 3 Ortszeichen der zuständigen Behörden Kiel Köln Mellrichstadt München Suhl Ulm (BGBl. I 2006 S. 1501)


Ortszeichen (BGBl. 2021 I S. 4624)


Abbildung 4 Prüfzeichen für Munition (§ 32 Absatz 2 Nummer 4)


Prüfzeichen (BGBl. 2021 I S. 4624)


Abbildung 5a


Zulassungszeichen (BGBl. 2021 I S. 4624)


Zulassungszeichen für Schussapparate, Zusatzgeräte für diese Apparate, Einsteckläufe ohne eigenen Verschluss für Munition mit dem zulässigen höchsten Gebrauchsgasdruck bis 2.000 bar sowie Feuerwaffen nach § 7 Absatz 1 und § 8 Absatz 3 des Gesetzes.

Abbildung 5b


Zulassungszeichen (BGBl. 2021 I S. 4624)


Zulassungszeichen für nicht tragbare Selbstschussgeräte, andere nicht tragbare Geräte, Gasböller und Einsätze für Munition mit kleinerer Abmessung nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes.

Abbildung 6


Abb. 6 Zulassungszeichen für bauartgeprüfte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen und Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse (BGBl. I 2006 S. 1502)

Zulassungszeichen für bauartgeprüfte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 8 Abs. 1 des Gesetzes und Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse

Abbildung 7


Abb. 7 Zulassungszeichen für pyrotechnische Munition (BGBl. I 2006 S. 1502)

Zulassungszeichen für pyrotechnische Munition nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes

Abbildung 8


Abb. 8 Prüfzeichen (BGBl. I 2006 S. 1502)

Prüfzeichen nach § 25 Abs. 2 für Geräte nach § 24 Abs. 1. Die Zahl im kleineren Quadrat bezeichnet die zwei letzten Ziffern der Jahreszahl, die einstellige Zahl in Richtung der Laufmündung das Quartal.

Abbildung 9 Prüfzeichen der Beschaffungsstellen für die Bundeswehr, der Bundespolizei und die Bereitschaftspolizeien der Länder (§ 9 Abs. 1 Satz 3)


Abb. 9 Beschuss bei Schusswaffen, die vom Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung beschossen wurden (BGBl. I 2006 S. 1502)

Beschuss
bei Schusswaffen, die vom Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung beschossen wurden

Abb. 9 Erstbeschuss bei Schusswaffen (BGBl. I 2006 S. 1502)

Erstbeschuss
bei Schusswaffen, die von der in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmten Bundespolizeibehörde beschossen wurden

Abb. 9 Instandsetzungsbeschuss bei Schusswaffen (BGBl. I 2006 S. 1502)

Instandsetzungsbeschuss
bei Schusswaffen, die von der in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmten Bundespolizeibehörde erneut beschossen wurden

Abbildung 10 Kennzeichen für Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes)


Abb. 10 Kennzeichen für Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird (BGBl. I 2006 S. 1503)


Abbildung 11 Zulassungszeichen nach Bauartprüfungen gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes


Abb. 11 Zulassungszeichen nach Bauartprüfungen gemäß <a class="preview" href="https://www.buzer.de/gesetz/4472/a61808.htm" title="§ 9 BeschG">§ 9 Abs. 1</a> des Gesetzes Hannover Kiel Köln Mellrichstadt München Suhl Ulm Berlin (BGBl. I 2006 S. 1503)

Bei Prüfungen von Einzelstücken wird die Kennziffer nicht innerhalb, sondern außerhalb direkt beim Kennzeichen von Abbildung 11 angebracht

Abbildung 12 Zulassungszeichen nach Bauartprüfungen gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 des Gesetzes


Abb. 12 Elektroimpulsgeräte (BGBl. I 2006 S. 1503)

Elektroimpulsgeräte

Abb. 12 Reizstoffe (BGBl. I 2006 S. 1503)

Reizstoffe





 

Frühere Fassungen von Anlage II BeschussV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Beschussverordnung
vom 01.10.2021 BGBl. I S. 4622
aktuell vorher 01.03.2008Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Beschussverordnung
vom 18.02.2008 BGBl. I S. 245
aktuellvor 01.03.2008Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage II BeschussV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage II BeschussV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeschussV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 BeschussV Aufbringen der Prüfzeichen (vom 01.01.2022)
... Die Prüfgegenstände sind mit dem jeweiligen amtlichen Beschusszeichen nach Anlage II Abbildung 1 zu versehen. In den Fällen des § 3 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 und ... 3 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 und § 4 Satz 2 ist das jeweilige amtliche Beschusszeichen nach Anlage II Abbildung 2 auf dem Prüfgegenstand aufzubringen. In den Fällen des § 4 ... 1 Nr. 3 Buchstabe d des Gesetzes ist das Prüfzeichen der jeweils zuständigen Stelle nach Anlage II Abbildung 9 auf die Prüfgegenstände aufzubringen. Beschuss- und ... weitere Prüfzeichen sind aufzubringen: 1. das jeweilige Ortszeichen nach Anlage II Abbildung 3 auf einem höchstbeanspruchten Teil und 2. das Jahreszeichen ...
§ 11 BeschussV Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen (vom 01.01.2022)
... Anzeige und nach bestandener Prüfung die Berechtigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach Anlage II Abbildung 10. Soweit es sich um Einzelstücke handelt, das heißt sofern nicht ... oder in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, die nicht das Kennzeichen nach Anlage II Abbildung 10 tragen, können von einem Beschussamt auf Antrag mit diesem Kennzeichen versehen ... versehen werden. Dabei müssen die Beschussämter das Ortszeichen nach Anlage II Abbildung 3 zusätzlich auf der Schusswaffe ...
§ 15 BeschussV Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte
... werden, wird der Antragsteller darüber unterrichtet, dass er das Prüfzeichen nach Anlage II Abbildung 12 auf die Elektroimpulsgeräte aufbringen darf. Ohne dieses ...
§ 20 BeschussV Zulassungszeichen
... vorzuschreiben. (2) Das Zulassungszeichen setzt sich aus dem in der Anlage II Abbildung 5 bis 7 oder 10 bis 12 jeweils vorgesehenen Zeichen und einer Kennnummer zusammen. ...
§ 21a BeschussV Prüfverfahren und Kennzeichnung der geprüften Schusswaffen (vom 19.09.2020)
... der Schusswaffe bescheinigt hat, das Ortszeichen der zuständigen Behörde nach Anlage II Abbildung 3 zu verwenden. (4) Stellt die zuständige Behörde fest, dass die ...
§ 25 BeschussV Prüfzeichen bei Wiederholungsprüfungen
... Das Prüfzeichen für Geräte nach § 24 Abs. 1 muss dem Muster der Anlage II Abbildung 8 entsprechen. Es ist auf dem Lauf oder dem Gehäuse dauerhaft so ...
§ 32 BeschussV Form der Zulassung
... und des Lagers bei Munition, deren Munitionstyp neu zugelassen wird, 4. das in Anlage II Abbildung 4 vorgeschriebene Prüfzeichen, 5. den Vorbehalt der endgültigen ...
§ 37 BeschussV Ausnahmen
... einer losbezogenen Zulassungsprüfung unterzogen werden und darf das Prüfzeichen nach Anlage II Abbildung 4 nur nach bestandener Zulassungsprüfung tragen. (2) Patronen- und ...
§ 39 BeschussV Kennzeichnung der Verpackungen und Munition
...  2. bei Munition nach § 11 Abs. 1 des Gesetzes das Prüfzeichen nach Anlage II Abbildung 4 in einwandfrei erkennbarer Ausführung, 3. bei Beschussmunition ... werden darf, die der Stahlschrotprüfung unterzogen und mit dem Prüfzeichen nach Anlage II Abbildung 2 für die Stahlschrotprüfung versehen sind, 8. bei ...
Anlage I BeschussV Technische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Feuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschussprüfung nach § 5 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände nach den §§ 7 bis 10 des Gesetzes (vom 01.01.2022)
... für das geprüfte Waffenmodell mit der Auflage, das Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 mit der erteilten Kennziffer auf jeder Waffe aufzubringen. 6.2.5 Sofern es ... 6.2.1 und 6.2.2 zu prüfen. Die jeweilige Kennziffer ist unterhalb des Kennzeichens nach Anlage II Abbildung 11 aufzubringen. 6.2.6 Außerdem sind umgebaute Schusswaffen einer ...
 
Zitat in folgenden Normen

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
V. v. 27.10.2003 BGBl. I S. 2123; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
§ 25c AWaffV Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2015/2403 entsprechen (vom 19.09.2020)
... S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957) unbrauchbar gemacht worden sind und die ein Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 der Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) in der bis zu diesem ...

PTB Besondere Gebührenverordnung (PTBBGebV)
V. v. 08.06.2021 BGBl. I S. 1717; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4312
Anlage 1 PTBBGebV (zu § 2 Absatz 1 Satz 2) Gebührenverzeichnis (vom 01.10.2021)
... nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 BeschG in Verbindung mit Anlage II Abbildung 10 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2 ...

Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden (BPolZV)
V. v. 22.02.2008 BGBl. I S. 250; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 1 BPolZV Sachliche Zuständigkeiten (vom 31.10.2024)
... der Bundespolizei. (7) Die in der Unterschrift zu Abbildung 9 der Anlage II zu § 9 der Beschussverordnung genannte Bundespolizeibehörde ist die in Sankt Augustin ...

Waffengesetz (WaffG)
Artikel 1 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Anlage 1 WaffG (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen (vom 31.10.2024)
... werden können, und e) der Verschluss muss ein Kennzeichen nach Abbildung 11 der Anlage II zur Beschussverordnung tragen; 1.5.2 Schusswaffen, die vor dem 1. April 1976 entsprechend den Anforderungen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 1 3. WaffRÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 01.05.2020)
... können, und e) der Verschluss muss ein Kennzeichen nach Abbildung 11 der Anlage II zur Beschussverordnung tragen; 1.5.2 Schusswaffen, die vor dem 1. April 1976 entsprechend den Anforderungen ...

Erste Verordnung zur Änderung der PTB Besondere Gebührenverordnung
V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4312
Artikel 1 1. PTBBGebVÄndV
...  nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 BeschG in Verbindung mit Anlage II Abbildung 10 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2  ...

Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 25.07.2009)
... können, und - der Verschluss muss ein Kennzeichen nach Abbildung 11 der Anlage II zur Beschussverordnung tragen;". iii) Nach Nummer 1.5 wird folgende Nummer 1.6 ... Unterabschnitt 1 Nr. 1.4 unbrauchbar gemacht worden sind und die ein Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 zur Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) aufweisen. 5. ...

Verordnung zur Änderung der Beschussverordnung
V. v. 18.02.2008 BGBl. I S. 245
Artikel 1 BeschussVÄndV Änderung der Beschussverordnung
... Anlage II zu § 9 der Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) werden in der Unterschrift ...

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
V. v. 15.11.2018 BGBl. I S. 1877
Artikel 1 14. PTBAKostVÄndV
... zur Feststellung der Berechtigung zum Auf- bringen der Kennzeichnung gemäß Anlage II Abbil- dung 10 BeschussV (eine Lauflänge) 464,75 ...

Waffenrechtsänderungsverordnung (WaffRÄndV)
V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Artikel 1 WaffRÄndV Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
... S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957) unbrauchbar gemacht worden sind und die ein Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 der Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) in der bis zu diesem ...
Artikel 2 WaffRÄndV Änderung der Beschussverordnung
... der Schusswaffe bescheinigt hat, das Ortszeichen der zuständigen Behörde nach Anlage II Abbildung 3 zu verwenden. (4) Stellt die zuständige Behörde fest, dass die ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Beschussverordnung
V. v. 01.10.2021 BGBl. I S. 4622
Artikel 1 2. BeschussVÄndV Änderung der Beschussverordnung
... vor dem Wort „amtlichen" das Wort „jeweiligen" und nach der Angabe „ Anlage II " die Angabe „Abbildung 1" eingefügt. bb) Nach Satz 1 wird ... 3 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 und § 4 Satz 2 ist das jeweilige amtliche Beschusszeichen nach Anlage II Abbildung 2 auf dem Prüfgegenstand aufzubringen." cc) In dem neuen Satz 3 ... nach den Wörtern „der jeweils zuständigen Stelle" die Wörter „nach Anlage II Abbildung 9" eingefügt. b) Absatz 2 wird aufgehoben. c) Absatz 3 ... Wörter „Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5.1" ersetzt. 9. Anlage II wird wie folgt geändert: a) Die Abbildung 1 wird wie folgt gefasst:  ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
V. v. 17.12.1970 BGBl. I S. 1745; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 67 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage 2 PTBAKostV (zu § 3a) (vom 01.02.2019)
... zur Feststellung der Berechtigung zum Auf- bringen der Kennzeichnung gemäß Anlage II Abbil- dung 10 BeschussV (eine Lauflänge) 464,75 ...