Anlage II Beschusszeichen, Prüfzeichen
Normaler Beschuss
von Feuerwaffen oder höchstbeanspruchten Teilen nach
§ 2 Absatz 2 des Gesetzes, die zum Verschießen von Munition mit normaler Ladung bestimmt sind.
Verstärkter Beschuss
von Feuerwaffen mit glatten Läufen oder höchstbeanspruchten Teilen nach
§ 2 Absatz 2 des Gesetzes, die zum Verschießen von Munition mit verstärkter Ladung mit Bleischrot oder bleifreien Schroten vom Typ A oder D bestimmt sind.
Stahlschrotbeschuss
von Feuerwaffen mit glatten Läufen oder höchstbeanspruchten Teilen nach
§ 2 Absatz 2 des Gesetzes, die zum Verschießen von Munition mit verstärkter Ladung mit bleifreien Schroten vom Typ B oder C bestimmt sind.
Beschuss
von Schwarzpulverwaffen
Beschuss
von Böllern
Beschuss von Feuerwaffen oder höchstbeanspruchten Teilen nach
§ 2 Absatz 2 des Gesetzes in Kalibern, die nicht den Maßtafeln entsprechen oder mit von den Maßtafeln abweichenden Maßen, die für in- oder ausländische Behörden bestimmt sind.
Beschuss von Feuerwaffen oder höchstbeanspruchten Teilen nach
§ 2 Absatz 2 des Gesetzes in Kalibern, die nicht den Maßtafeln entsprechen oder mit von den Maßtafeln abweichenden Maßen, die für den zivilen Bereich bestimmt sind.
Abbildung 5a
Zulassungszeichen für Schussapparate, Zusatzgeräte für diese Apparate, Einsteckläufe ohne eigenen Verschluss für Munition mit dem zulässigen höchsten Gebrauchsgasdruck bis 2.000 bar sowie Feuerwaffen nach
§ 7 Absatz 1 und
§ 8 Absatz 3 des Gesetzes.
Abbildung 5b
Zulassungszeichen für nicht tragbare Selbstschussgeräte, andere nicht tragbare Geräte, Gasböller und Einsätze für Munition mit kleinerer Abmessung nach
§ 7 Absatz 1 des Gesetzes.
Abbildung 6
Zulassungszeichen für bauartgeprüfte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach
§ 8 Abs. 1 des Gesetzes und Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse
Abbildung 7
Zulassungszeichen für pyrotechnische Munition nach
§ 10 Abs. 1 des Gesetzes
Abbildung 8
Prüfzeichen nach
§ 25 Abs. 2 für Geräte nach
§ 24 Abs. 1. Die Zahl im kleineren Quadrat bezeichnet die zwei letzten Ziffern der Jahreszahl, die einstellige Zahl in Richtung der Laufmündung das Quartal.
Abbildung 9 Prüfzeichen der Beschaffungsstellen für die Bundeswehr, der Bundespolizei und die Bereitschaftspolizeien der Länder (
§ 9 Abs. 1 Satz 3)
Beschuss
bei Schusswaffen, die vom Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung beschossen wurden
Erstbeschuss
bei Schusswaffen, die von der in der Rechtsverordnung nach
§ 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmten Bundespolizeibehörde beschossen wurden
Instandsetzungsbeschuss
bei Schusswaffen, die von der in der Rechtsverordnung nach
§ 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmten Bundespolizeibehörde erneut beschossen wurden
Abbildung 11 Zulassungszeichen nach Bauartprüfungen gemäß
§ 9 Abs. 1 des Gesetzes
Bei Prüfungen von Einzelstücken wird die Kennziffer nicht innerhalb, sondern außerhalb direkt beim Kennzeichen von Abbildung 11 angebracht
Elektroimpulsgeräte
Reizstoffe
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interne Verweise§ 9 BeschussV Aufbringen der Prüfzeichen (vom 01.01.2022) ... Die Prüfgegenstände sind mit dem jeweiligen amtlichen Beschusszeichen nach Anlage II Abbildung 1 zu versehen. In den Fällen des § 3 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 und ... 3 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 und § 4 Satz 2 ist das jeweilige amtliche Beschusszeichen nach Anlage II Abbildung 2 auf dem Prüfgegenstand aufzubringen. In den Fällen des § 4 ... 1 Nr. 3 Buchstabe d des Gesetzes ist das Prüfzeichen der jeweils zuständigen Stelle nach Anlage II Abbildung 9 auf die Prüfgegenstände aufzubringen. Beschuss- und ... weitere Prüfzeichen sind aufzubringen: 1. das jeweilige Ortszeichen nach Anlage II Abbildung 3 auf einem höchstbeanspruchten Teil und 2. das Jahreszeichen ...
§ 20 BeschussV Zulassungszeichen ... vorzuschreiben. (2) Das Zulassungszeichen setzt sich aus dem in der Anlage II Abbildung 5 bis 7 oder 10 bis 12 jeweils vorgesehenen Zeichen und einer Kennnummer zusammen. ...
§ 32 BeschussV Form der Zulassung ... und des Lagers bei Munition, deren Munitionstyp neu zugelassen wird, 4. das in Anlage II Abbildung 4 vorgeschriebene Prüfzeichen, 5. den Vorbehalt der endgültigen ...
§ 37 BeschussV Ausnahmen ... einer losbezogenen Zulassungsprüfung unterzogen werden und darf das Prüfzeichen nach Anlage II Abbildung 4 nur nach bestandener Zulassungsprüfung tragen. (2) Patronen- und ...
§ 39 BeschussV Kennzeichnung der Verpackungen und Munition ... 2. bei Munition nach § 11 Abs. 1 des Gesetzes das Prüfzeichen nach Anlage II Abbildung 4 in einwandfrei erkennbarer Ausführung, 3. bei Beschussmunition ... werden darf, die der Stahlschrotprüfung unterzogen und mit dem Prüfzeichen nach Anlage II Abbildung 2 für die Stahlschrotprüfung versehen sind, 8. bei ...
Zitat in folgenden NormenAllgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
V. v. 27.10.2003 BGBl. I S. 2123; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
PTB Besondere Gebührenverordnung (PTBBGebV)
V. v. 08.06.2021 BGBl. I S. 1717; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 90
Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden (BPolZV)
V. v. 22.02.2008 BGBl. I S. 250; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 1 BPolZV Sachliche Zuständigkeiten (vom 31.10.2024) ... der Bundespolizei. (7) Die in der Unterschrift zu Abbildung 9 der Anlage II zu § 9 der Beschussverordnung genannte Bundespolizeibehörde ist die in Sankt Augustin ...
Waffengesetz (WaffG)
Artikel 1 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Anlage 1 WaffG (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen (vom 31.10.2024) ... werden können, und e) der Verschluss muss ein Kennzeichen nach Abbildung 11 der Anlage II zur Beschussverordnung tragen; 1.5.2 Schusswaffen, die vor dem 1. April 1976 entsprechend den Anforderungen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 1 3. WaffRÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 01.05.2020) ... können, und e) der Verschluss muss ein Kennzeichen nach Abbildung 11 der Anlage II zur Beschussverordnung tragen; 1.5.2 Schusswaffen, die vor dem 1. April 1976 entsprechend den Anforderungen ...
Erste Verordnung zur Änderung der PTB Besondere Gebührenverordnung
V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4312
Artikel 1 1. PTBBGebVÄndV ... nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 BeschG in Verbindung mit Anlage II Abbildung 10 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2 ...
Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 25.07.2009) ... können, und - der Verschluss muss ein Kennzeichen nach Abbildung 11 der Anlage II zur Beschussverordnung tragen;". iii) Nach Nummer 1.5 wird folgende Nummer 1.6 ... Unterabschnitt 1 Nr. 1.4 unbrauchbar gemacht worden sind und die ein Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 zur Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) aufweisen. 5. ...
Verordnung zur Änderung der Beschussverordnung
V. v. 18.02.2008 BGBl. I S. 245
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
V. v. 15.11.2018 BGBl. I S. 1877
Artikel 1 14. PTBAKostVÄndV ... zur Feststellung der Berechtigung zum Auf- bringen der Kennzeichnung gemäß Anlage II Abbil- dung 10 BeschussV (eine Lauflänge) 464,75 ...
Waffenrechtsänderungsverordnung (WaffRÄndV)
V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Zweite Verordnung zur Änderung der Beschussverordnung
V. v. 01.10.2021 BGBl. I S. 4622
Artikel 1 2. BeschussVÄndV Änderung der Beschussverordnung ... vor dem Wort „amtlichen" das Wort „jeweiligen" und nach der Angabe „ Anlage II " die Angabe „Abbildung 1" eingefügt. bb) Nach Satz 1 wird ... 3 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 und § 4 Satz 2 ist das jeweilige amtliche Beschusszeichen nach Anlage II Abbildung 2 auf dem Prüfgegenstand aufzubringen." cc) In dem neuen Satz 3 ... nach den Wörtern „der jeweils zuständigen Stelle" die Wörter „nach Anlage II Abbildung 9" eingefügt. b) Absatz 2 wird aufgehoben. c) Absatz 3 ... Wörter „Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5.1" ersetzt. 9. Anlage II wird wie folgt geändert: a) Die Abbildung 1 wird wie folgt gefasst: ...
Zweite Verordnung zur Änderung der PTB Besondere Gebührenverordnung
V. v. 19.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 90
Artikel 1 2. PTBBGebVÄndV ... nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 BeschG in Verbindung mit Anlage II Abbildung 10 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2 ...
Zitate in aufgehobenen TitelnKostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
V. v. 17.12.1970 BGBl. I S. 1745; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 67 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage 2 PTBAKostV (zu § 3a) (vom 01.02.2019) ... zur Feststellung der Berechtigung zum Auf- bringen der Kennzeichnung gemäß Anlage II Abbil- dung 10 BeschussV (eine Lauflänge) 464,75 ...
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