Tools:
Update via:
Synopse aller Änderungen des EnergieStG am 01.04.2008
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. April 2008 durch Artikel 3 des EGEnergieStG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des EnergieStG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
EnergieStG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.04.2008 geltenden Fassung | EnergieStG n.F. (neue Fassung) in der am 01.04.2008 geltenden Fassung durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534; zuletzt geändert durch B. v. 07.04.2008 BGBl. I S. 660 |
---|---|
(Text alte Fassung) § 3a Sonstige begünstigte Anlagen *) | (Text neue Fassung)§ 3a Sonstige begünstigte Anlagen |
(Textabschnitt unverändert) (1) Sonstige begünstigte Anlagen sind Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge, die ausschließlich dem Güterumschlag in Seehäfen dienen. (2) Als Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge im Sinne des Absatzes 1 gelten ausschließlich solche, die bestimmungsgemäß abseits von öffentlichen Straßen eingesetzt werden oder über keine Genehmigung für die überwiegende Verwendung auf öffentlichen Straßen verfügen. | |
--- *) Anm. d. Red.: Inkrafttreten wird gemäß Artikel 3 Abs. 4 G. v. 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534) erst noch bekanntgegeben | |
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7273/v143501-2008-04-01.htm