Zitierungen von § 18c EnergieStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18c EnergieStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnergieStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 EnergieStG Verbringen in das Steuergebiet (vom 13.02.2023)
... verbracht, gelten §§ 15, 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, die §§ 18, 18b und § 18c sinngemäß, es sei denn, dass im Falle des § 15 die Kohle durch den Inhaber einer ...
§ 40 EnergieStG Nicht leitungsgebundenes Verbringen (vom 13.02.2023)
... gelten die §§ 15, 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, die §§ 18, 18b und § 18c sinngemäß mit der Maßgabe, dass im Fall des § 18b keine Steuer entsteht, ...
§ 66 EnergieStG Ermächtigungen (vom 13.02.2023)
... der Besteuerung und des Steueraufkommens Bestimmungen zu den §§ 15 bis 19b zu erlassen und dabei insbesondere a) Vorschriften zu § 15a zu dem ... zu den Anforderungen an den Nachweis, f) die Einzelheiten zur Steueranmeldung ( § 18c ) zu bestimmen, g) die Anwendung der Zollvorschriften (§ 19b Absatz 3) näher ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)
Artikel 1 V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
§ 23a EnergieStV Steueranmeldung (vom 13.02.2023)
... 3 und 4, § 9 Absatz 2, § 9a Absatz 5, § 14 Absatz 7 Satz 1, § 16 Absatz 3, § 18c , § 22 Absatz 2 Satz 3 und § 23 Absatz 6 des Gesetzes sind nach amtlich vorgeschriebenem ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 4 7. VStÄndG Änderung des Energiesteuergesetzes
... eingefügt: „§ 18b Steuerentstehung, Steuerschuldner § 18c Steueranmeldung, Fälligkeit". f) Die Angabe zu Abschnitt 2a wird wie folgt ... eingetreten." 17. Nach § 18a werden die folgenden §§ 18b und 18c eingefügt: „§ 18b Steuerentstehung, Steuerschuldner (1) ... hält oder verwendet. Mehrere Steuerschuldner sind Gesamtschuldner. § 18c Steueranmeldung, Fälligkeit (1) Die Steuerschuldner nach § 18b Absatz 3 Satz ... Wörter „§§ 15, 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, die §§ 18, 18b und § 18c " ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „von § 15 Absatz 2 Satz ... „die §§ 15, 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, die §§ 18, 18b und § 18c " und die Wörter „des § 15 keine Steuer" durch die Wörter „des ... der Besteuerung und des Steueraufkommens Bestimmungen zu den §§ 15 bis 19b zu erlassen und dabei insbesondere a) Vorschriften zu § 15a zu dem ... zu den Anforderungen an den Nachweis, f) die Einzelheiten zur Steueranmeldung ( § 18c ) zu bestimmen, g) die Anwendung der Zollvorschriften (§ 19b Absatz 3) ...


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