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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 26.03.2010 aufgehoben
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§ 4 - Schadstoff-Höchstmengenverordnung (SHmV)
neugefasst durch B. v. 18.07.2007 BGBl. I S. 1473; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 19.03.2010 BGBl. I S. 286
Geltung ab 27.06.2006; FNA: 2125-40-89 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 27.06.2006; FNA: 2125-40-89 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 4 Ordnungswidrigkeiten
Wer eine in § 3 Abs. 2 oder 5 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht, handelt nach § 60 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ordnungswidrig.
Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung V. v. 18. Juli 2007 BGBl. I S. 1471 m.W.v. 26. Juli 2007
Frühere Fassungen von § 4 SHmV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 26.07.2007 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung vom 18.07.2007 BGBl. I S. 1471 |
aktuell vorher | 27.06.2006 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung vom 16.06.2006 BGBl. I S. 1331 |
aktuell | vor 27.06.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 SHmV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SHmV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SHmV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung
V. v. 18.07.2007 BGBl. I S. 1471
Artikel 1 3. SHmVÄndV
... gestrichen und b) Absatz 2 aufgehoben. 2. Die §§ 3 und 4 werden aufgehoben. 3. Die bisherigen §§ 5 und 6 werden die neuen §§ ... aufgehoben. 3. Die bisherigen §§ 5 und 6 werden die neuen §§ 3 und 4. 4. Der neue § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird durch ... 5; in ihm wird die Angabe „Nr. 1 bis 3" gestrichen. 5. Im neuen § 4 wird die Angabe „§ 5 Abs. 2 oder 4" durch die Angabe „§ 3 Abs. 2 oder ...
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