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§ 4 - Schadstoff-Höchstmengenverordnung (SHmV)

neugefasst durch B. v. 18.07.2007 BGBl. I S. 1473; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 19.03.2010 BGBl. I S. 286
Geltung ab 27.06.2006; FNA: 2125-40-89 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 4 Ordnungswidrigkeiten


§ 4 hat 2 frühere Fassungen und wird in 1 Vorschrift zitiert

Wer eine in § 3 Abs. 2 oder 5 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht, handelt nach § 60 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ordnungswidrig.


Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung V. v. 18. Juli 2007 BGBl. I S. 1471 m.W.v. 26. Juli 2007

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Frühere Fassungen von § 4 SHmV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.07.2007Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung
vom 18.07.2007 BGBl. I S. 1471
aktuell vorher 27.06.2006Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung
vom 16.06.2006 BGBl. I S. 1331
aktuellvor 27.06.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 4 SHmV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SHmV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SHmV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung
V. v. 18.07.2007 BGBl. I S. 1471
Artikel 1 3. SHmVÄndV
... gestrichen und b) Absatz 2 aufgehoben. 2. Die §§ 3 und 4 werden aufgehoben. 3. Die bisherigen §§ 5 und 6 werden die neuen §§ ... aufgehoben. 3. Die bisherigen §§ 5 und 6 werden die neuen §§ 3 und 4. 4. Der neue § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird durch ... 5; in ihm wird die Angabe „Nr. 1 bis 3" gestrichen. 5. Im neuen § 4 wird die Angabe „§ 5 Abs. 2 oder 4" durch die Angabe „§ 3 Abs. 2 oder ...


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