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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ControllerPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ControllerPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 ControllerPrV Ziel der Prüfung
... zum Geprüften Controller/zur Geprüften Controllerin nach den §§ 2 bis 8 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 3 ControllerPrV Gliederung und Durchführung der Prüfung (vom 17.12.2019)
... dargestellt, beurteilt und gelöst werden. Die zu prüfende Person schlägt aus den in § 4 Abs. 1 bis 5 genannten Bereichen dem Prüfungsausschuss zwei Themen vor. Auf dieser Grundlage formuliert ... erarbeitete Ergebnis ist auch als eine betriebswirtschaftliche Beratungsleistung im Sinne des § 4 Abs. 5 aufzubereiten. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang der Arbeit begrenzen. Die ... auch nachgewiesen werden, die fachlichen Führungs- und Organisationsaufgaben gemäß § 4 Abs. 6 zu beherrschen und mit Gesprächs- oder Beratungspartnern angemessen sprachlich kommunizieren ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7281/v143553.htm