Artikel 16 - Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (AbfRÜbVefG k.a.Abk.)

G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1619, 2007 I S. 2316
Geltung ab 01.02.2007, abweichend siehe Artikel 16
| |

Artikel 16 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am ersten Tag des siebenten auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.

(2) Artikel 1 Nr. 2, 3, 4 und 14 (§§ 7, 8, 12 und 45 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes) tritt am ersten Tag nach der Verkündung*) in Kraft.





---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. Juli 2006.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed