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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2019 aufgehoben
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Anlage 1 - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz (BetrWPrV k.a.Abk.)
V. v. 12.07.2006 BGBl. I S. 1625 (Nr. 34); aufgehoben durch § 20 V. v. 03.12.2019 BGBl. I S. 2552
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 806-22-6-8 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2006; FNA: 806-22-6-8 Berufliche Bildung
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Anlage 1 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 4 Vierte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen V. v. 16. Oktober 2016 BGBl. I S. 2390 m.W.v. 28. Oktober 2016
Frühere Fassungen von Anlage 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 28.10.2016 | Artikel 4 Vierte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 16.10.2016 BGBl. I S. 2390 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BetrWPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BetrWPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BetrWPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Abschluss Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin. Die Zeugnisse der Anlagen 1 und 2 sind mit folgender Fußnote zu versehen: Geprüfter Betriebswirt/ Geprüfte ...
§ 2 BetrWPrV Zulassungsvoraussetzungen
... Qualifikation eines Geprüften Betriebswirts/einer Geprüften Betriebswirtin nach § 1 dienlich sind. (2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 16.10.2016 BGBl. I S. 2390
Artikel 4 4. FortbVÄnduAufhV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz
... der anderweitig abgelegten Prüfung anzugeben." 2. Die Anlagen 1 und 2 werden ...
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