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Zitierungen von § 4 AgrStatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 AgrStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AgrStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 93 AgrStatG Auskunftspflicht (vom 19.11.2022)
... amtlicher Unterlagen zuständigen Stellen für die Flächenerhebung nach § 4 , 3. die Bewirtschafter der Flächen nach § 6 Nr. 2 für die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Lebensmittelspezialitätengesetzes
G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030
Artikel 1 AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... anderer erforderlicher amtlicher Unterlagen zuständigen Stellen." 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ...
Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 19.07.2006 BGBl. I S. 1659
Artikel 1 AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... „§ 47 Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung". 2. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Erhebungsart, Periodizität, ... 2. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Erhebungsmerkmale Die ... amtlicher Unterlagen zuständigen Stellen für die Flächenerhebung nach § 4 ,". cc) In Nummer 6 werden die Wörter „von Rechtsakten des Rates und ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
Artikel 1 2. AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... 2 Flächenerhebung § 3 Erhebungseinheiten § 4 Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Erhebungsmerkmale § 5 ... amtlicher Unterlagen zuständigen Stellen für die Flächenerhebung nach § 4 , 3. die Bewirtschafter der Flächen nach § 6 Nr. 2 für die ...
Artikel 2 2. AgrStatGuaÄndG Weitere Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... geändert durch Artikel 1 dieses Gesetzes, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Erhebungsart, Periodizität, ... wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Erhebungsmerkmale (1) Die ...
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