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§ 18 - Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV)

V. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1735 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 04.12.2018 BGBl. I S. 2254
Geltung ab 04.08.2006; FNA: 7831-12-3 Tierseuchenbekämpfung
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§ 18 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden



(1) Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle der Kategorie 3 zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum aus Betrieben, die keinen tierseuchenrechtlichen Maßregeln unterliegen, eingesetzt werden, bedürfen der Zulassung nach Artikel 15 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Anhang VI Kapitel II Buchstabe C Nr. 14 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002. Der Betreiber der Anlage hat sicherzustellen, dass bereits kompostierte tierische Nebenprodukte nicht mit nicht kompostierten tierischen Nebenprodukten in Berührung kommen. § 17 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 gilt entsprechend.

(2) Der Betreiber der Anlage hat ferner sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Prozessführung nach Anhang 2 Nummer 2.2.2.1 der Bioabfallverordnung und an die Prozessüberwachung nach Anhang 2 Nummer 2.2.2.3 der Bioabfallverordnung entsprechend eingehalten werden.





 

Frühere Fassungen von § 18 TierNebV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2012Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung, der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und der Düngemittelverordnung
vom 23.04.2012 BGBl. I S. 611

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 18 TierNebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 TierNebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierNebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 TierNebV Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen (vom 01.06.2012)
...  (4) Für Küchen- und Speiseabfälle nach Absatz 1 finden die §§ 4 bis 27 keine Anwendung.  ...
§ 16 TierNebV Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage
... Nebenprodukte dürfen in eine Kompostierungsanlage, die nicht den §§ 17 bis 19 unterfällt, nur verbracht werden, wenn 1. die Kompostierungsanlage nach ...
§ 21 TierNebV Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen (vom 01.05.2012)
... oder Komposten aus Anlagen nach den §§ 12 bis 14 und 16 bis 18 dieser Verordnung auf Salmonellen untersuchen zu lassen. Die Proben müssen die in Anhang VI ...
§ 23 TierNebV Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten (vom 01.05.2012)
... Für Fermentationsrückstände und Komposte aus Anlagen nach den §§ 14 und 18 , die auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden ...
§ 28 TierNebV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.05.2012)
... Zulassung nach § 11 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 oder § 19 Satz 1 oder b) einer mit einer Genehmigung nach § 27 ... 2 oder Abs. 2, § 15 Abs. 1 Satz 2 oder 4, § 17 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 oder Abs. 2, § 18 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 oder § 19 Satz 2 oder 4, b) § 13 Abs. 1 Satz 3 Nr. ... 3, oder c) § 17 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 oder 3, jeweils auch in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Satz 3 oder § 19 Satz 3, über eine dort genannte ... Nebenprodukt verbringt, 15. entgegen § 17 Abs. 3, auch in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Satz 3, Küchen- und Speiseabfälle verarbeitet, 16. entgegen § 20 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung, der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und der Düngemittelverordnung
V. v. 23.04.2012 BGBl. I S. 611
Artikel 2 BioAbfVuaÄndV Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
... 2.2.3.4 der Bioabfallverordnung" ersetzt. 3. In § 17 Absatz 2 und § 18 Absatz 2 werden jeweils die Wörter „Anhang 2 Nummer 2.1 Absatz 1 der ...