Änderung § 99c EnergieStV vom 01.08.2013

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§ 99c EnergieStV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2013 geltenden Fassung
§ 99c EnergieStV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
(Text alte Fassung)

§ 99c (neu)


(Text neue Fassung)

§ 99c (aufgehoben)





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