Zitierungen von § 9 EnergieStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 EnergieStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnergieStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 99 EnergieStV Steuerentlastung für die Stromerzeugung (vom 01.01.2025)
... Die Steuerentlastung nach § 53 des Gesetzes ist für jede Anlage ( § 9 ) bei dem für den Antragsteller zuständigen Hauptzollamt mit einer Anmeldung nach amtlich ... des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich ist. Bei Anlagen nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 oder § 9 Absatz 2 sind die nach den Sätzen 1 und 2 erforderlichen Angaben für jede ... Steueraufsicht erforderlich ist. Bei Anlagen nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 oder § 9 Absatz 2 sind die nach den Sätzen 1 und 2 erforderlichen Angaben für jede zur Anlage ...
§ 99a EnergieStV Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (vom 01.01.2025)
... Die Steuerentlastung nach § 53a des Gesetzes ist für jede Anlage ( § 9 ) bei dem für den Antragsteller zuständigen Hauptzollamt mit einer Anmeldung nach amtlich ... des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich ist. Bei Anlagen nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 sind die nach den Sätzen 1 und 2 erforderlichen Angaben für jede zur Anlage ...
§ 112 EnergieStV Übergangsregelung (vom 13.02.2023)
... nach § 53 des Gesetzes in der am 31. März 2012 geltenden Fassung sind die §§ 9 bis 11, 98 und 99 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung weiter anzuwenden. (3) ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
V. v. 31.05.2000 BGBl. I S. 794; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
§ 8 StromStV Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme (vom 01.01.2025)
... nach § 2 Nummer 10 des Gesetzes gelten entsprechend: 1. der Anlagenbegriff nach § 9 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung , 2. die Nutzungsgradermittlung nach § 10 der ...
§ 12d StromStV Steuerentlastung für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen (vom 01.01.2025)
... des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich ist. Bei Anlagen nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung sind die nach Satz 1 erforderlichen Angaben für jede zur Anlage gehörende KWK-Einheit ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 1 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... 53 und 53a des Gesetzes". b) Die Zwischenüberschrift nach der Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst: „Zu den §§ 3 und 53a des Gesetzes". ... zu den §§ 53 und 53a des Gesetzes". 4. Die Zwischenüberschrift nach § 9 wird wie folgt gefasst: „Zu den §§ 3 und 53a des Gesetzes". ... folgt gefasst: „Zu den §§ 3 und 53a des Gesetzes". 5. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung ... 23a Steueranmeldung Die Steueranmeldungen nach § 8 Absatz 3 und 4, § 9 Absatz 2 , § 9a Absatz 5, § 14 Absatz 7 Satz 1, § 15 Absatz 5, § 16 Absatz 3, § 22 ... (1) Die Steuerentlastung nach § 53a des Gesetzes ist für jede Anlage ( § 9 ) bei dem für den Antragsteller zuständigen Hauptzollamt mit einer Anmeldung nach amtlich ... Sicherung des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich ist. Bei Anlagen nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 sind die nach den Sätzen 1 und 2 erforderlichen Angaben für jede zur Anlage ...

Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Artikel 6 5. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... 2 bis 7 gelten sinngemäß." 8. § 9 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Anmeldung nach § 3 Absatz 4 des ...

Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 4 StromStBefNG Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... nach § 2 Nummer 10 des Gesetzes gelten entsprechend: 1. der Anlagenbegriff nach § 9 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung , 2. die Nutzungsgradermittlung nach § 10 der ... Sicherung des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich ist. Bei Anlagen nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung sind die nach Satz 1 erforderlichen Angaben für jede zur Anlage gehörende KWK-Einheit ...

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 4 7. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... 23 wird die Zwischenüberschrift wie folgt gefasst: „Zu den §§ 8, 9 , 9a, 14, 16, 18c, 22 und 23 des Gesetzes". e) Nach § 23a wird folgende ... wird folgende Zwischenüberschrift eingefügt: „Zu den §§ 8, 9 , 9a, 14, 15, 16, 17, 18, 18a, 20, 21, 22, 23, 30, 33, 34, 36, 37, 39, 40, 42, 43 und 44 des ... 23 wird die Zwischenüberschrift wie folgt gefasst: „Zu den §§ 8, 9 , 9a, 14, 16, 18c, 22 und 23 des Gesetzes". 19. In § 23a werden die ... wird folgende Zwischenüberschrift eingefügt: „Zu den §§ 8, 9 , 9a, 14, 15, 16, 17, 18, 18a, 20, 21, 22, 23, 30, 33, 34, 36, 37, 39, 40, 42, 43 und 44 des ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2763
Artikel 1 2. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
...  b) Die Zwischenüberschrift nach der Angabe zu § 8 und die Angaben zu den §§ 9 bis 11 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 ... 1 und 2, § 37 Absatz 2 Satz 2 und den §§ 53 bis 53b des Gesetzes § 9 Anlagenbegriff Zu den §§ 3, 53a und 53b des Gesetzes § 10 ... jeweils beliehene Stelle." 5. Die Zwischenüberschrift vor § 9 und die §§ 9 bis 11 werden durch die folgenden Zwischenüberschriften und die ... jeweils beliehene Stelle." 5. Die Zwischenüberschrift vor § 9 und die §§ 9 bis 11 werden durch die folgenden Zwischenüberschriften und die folgenden §§ 9 bis ... die §§ 9 bis 11 werden durch die folgenden Zwischenüberschriften und die folgenden §§ 9 bis 11 ersetzt: „Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, § 37 Absatz 2 ... Nummer 1 und 2, § 37 Absatz 2 Satz 2 und den §§ 53 bis 53b des Gesetzes § 9 Anlagenbegriff (1) Als Anlage im Sinn des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, ... (1) Die Steuerentlastung nach § 53 des Gesetzes ist für jede Anlage ( § 9 ) bei dem für den Antragsteller zuständigen Hauptzollamt mit einer Anmeldung nach amtlich ... Sicherung des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich ist. Bei Anlagen nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 oder § 9 Absatz 2 sind die nach den Sätzen 1 und 2 erforderlichen Angaben für jede ... die Steueraufsicht erforderlich ist. Bei Anlagen nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 oder § 9 Absatz 2 sind die nach den Sätzen 1 und 2 erforderlichen Angaben für jede zur Anlage ... (1) Die Steuerentlastung nach § 53a des Gesetzes ist für jede Anlage ( § 9 ) bei dem für den Antragsteller zuständigen Hauptzollamt mit einer Anmeldung nach amtlich ... Sicherung des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich ist. Bei Anlagen nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 oder § 9 Absatz 2 sind die nach den Sätzen 1 und 2 erforderlichen Angaben für jede ... die Steueraufsicht erforderlich ist. Bei Anlagen nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 oder § 9 Absatz 2 sind die nach den Sätzen 1 und 2 erforderlichen Angaben für jede zur Anlage ... der Hauptbestandteile der gesamten Anlage üblich sind. Die Kosten für einen Zubau ( § 9 ) stehen in diesem Fall den Kosten einer Erneuerung von Hauptbestandteilen der Anlage gleich. ... (1) Die Steuerentlastung nach § 53b des Gesetzes ist für jede Anlage ( § 9 ) bei dem für den Antragsteller zuständigen Hauptzollamt mit einer Anmeldung nach amtlich ... Sicherung des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich ist. Bei Anlagen nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 oder § 9 Absatz 2 sind die nach den Sätzen 1 und 2 erforderlichen Angaben für jede ... die Steueraufsicht erforderlich ist. Bei Anlagen nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 oder § 9 Absatz 2 sind die nach den Sätzen 1 und 2 erforderlichen Angaben für jede zur Anlage ... 111 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Angabe „ § 9 Abs. 4 " durch die Angabe „§ 11 Absatz 4" und die Wörter „§ 56 Abs. 6 ... nach § 53 des Gesetzes in der am 31. März 2012 geltenden Fassung sind die §§ 9 bis 11, 98 und 99 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung weiter anzuwenden. (3) ...


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