interne Verweise§ 83 EnergieStV Antrag auf Erlaubnis als Erdgasverwender oder als Erdgasverteiler (vom 01.08.2013) ... nach § 44 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes sind, soweit sie nicht allgemein erteilt sind (§ 84a ), bei dem für den Verwender oder den Verteiler zuständigen Hauptzollamt zu ... Erlaubnis nach § 44 Absatz 1a des Gesetzes, soweit sie nicht allgemein erteilt ist (§ 84a ), schriftlich bei dem für ihn zuständigen Hauptzollamt zu ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 1 EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung ... f) Nach der Angabe zu § 84 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 84a Allgemeine Erlaubnis". g) Die Angabe zu § 93 wird wie folgt gefasst: ... 2 der Abgabenordnung verbunden werden." 28. Nach § 84 wird folgender § 84a eingefügt: „§ 84a Allgemeine Erlaubnis Unter Verzicht auf ... 28. Nach § 84 wird folgender § 84a eingefügt: „§ 84a Allgemeine Erlaubnis Unter Verzicht auf eine förmliche Einzelerlaubnis wird die ... Die Absätze 1 bis 6 gelten nicht für den Inhaber einer allgemeinen Erlaubnis (§ 84a ). Das zuständige Hauptzollamt kann jedoch Überwachungsmaßnahmen anordnen, wenn sie ... 1 und 1a werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu den §§ 55, 74 und 84a ) Verzicht auf förmliche Einzelerlaubnis Die Verwendung und die Verteilung von ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2763
Artikel 1 2. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung ... nach § 44 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes sind, soweit sie nicht allgemein erteilt sind ( § 84a ), bei dem für den Verwender oder den Verteiler zuständigen Hauptzollamt zu ... hat die Erlaubnis nach § 44 Absatz 1a des Gesetzes, soweit sie nicht allgemein erteilt ist ( § 84a ), schriftlich bei dem für ihn zuständigen Hauptzollamt zu beantragen." ... Abs. 1" durch die Wörter „§ 44 Absatz 1 und 1a" ersetzt. 23. § 84a wird wie folgt gefasst: „§ 84a Allgemeine Erlaubnis Unter ... 1 und 1a" ersetzt. 23. § 84a wird wie folgt gefasst: „ § 84a Allgemeine Erlaubnis Unter Verzicht auf eine förmliche Einzelerlaubnis werden ...
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