Eingangsformel - Verordnung zur Durchführung energiesteuerrechtlicher Regelungen und zur Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStRegDV k.a.Abk.)

V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753 (Nr. 37); Geltung ab 04.08.2006
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Eingangsformel



Das Bundesministerium der Finanzen verordnet auf Grund

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des § 66 Abs. 1 Nr. 2 des Energiesteuergesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,

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des § 66 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe e des Energiesteuergesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,

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des § 66 Abs. 1 Nr. 3 bis 17 des Energiesteuergesetzes sowie

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des § 11 Nr. 3, 5, 7, 8, 10 und 11 des Stromsteuergesetzes vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378, 2000 I S. 147), der durch Artikel 2 Nr. 8 des Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534) neu gefasst worden ist:



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