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Artikel 4 - Vierte Verordnung zur Änderung düngemittelrechtlicher Vorschriften (4. DüMiRÄndV k.a.Abk.)
Artikel 4 Neubekanntmachung
Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Düngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Zitierungen von Artikel 4 Vierte Verordnung zur Änderung düngemittelrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 4. DüMiRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
4. DüMiRÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung der Düngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung
B. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1822
Bekanntmachung DüngMProbVNB
... Grund des Artikels 4 der Vierten Verordnung zur Änderung düngemittelrechtlicher Vorschriften vom 27. Juli ...
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