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Artikel 4 - Vierte Verordnung zur Änderung düngemittelrechtlicher Vorschriften (4. DüMiRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Neubekanntmachung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Düngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



 

Zitierungen von Artikel 4 Vierte Verordnung zur Änderung düngemittelrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 4. DüMiRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. DüMiRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Düngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung
B. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1822
Bekanntmachung DüngMProbVNB
... Grund des Artikels 4 der Vierten Verordnung zur Änderung düngemittelrechtlicher Vorschriften vom 27. Juli ...