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Zitierungen von § 32 TierSchNutztV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 TierSchNutztV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TierSchNutztV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 33 TierSchNutztV Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastkaninchen (vom 11.08.2014)
... Satz 1 Nummer 1 und der uneingeschränkt nutzbaren erhöhten Bodenfläche nach § 32 Absatz 4 ergibt, dürfen einen Perforationsgrad von mehr als 15 Prozent aufweisen. ...
§ 34 TierSchNutztV Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Zuchtkaninchen (vom 11.08.2014)
... Satz 1 Nummer 1 und der uneingeschränkt nutzbaren erhöhten Bodenfläche nach § 32 Absatz 4 ergibt, dürfen einen Perforationsgrad von mehr als 15 Prozent aufweisen. ...
§ 44 TierSchNutztV Ordnungswidrigkeiten (vom 09.02.2021)
... eine Bodenfläche nicht oder nicht richtig zur Verfügung stellt, 37. entgegen § 32 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5, 6, 7 oder Absatz 8 oder entgegen § 33 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2, 3 Satz 2, Absatz 4 oder Absatz 5 oder ...
§ 45 TierSchNutztV Übergangsregelungen (vom 09.02.2021)
... insgesamt vier Wochen lang täglich freie Bewegung erhalten. (17) Abweichend von § 32 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Nummer 2 dürfen Kaninchen in Haltungseinrichtungen, die vor dem 11. August 2014 bereits genehmigt oder ... Nummer 1 genannten Zeitpunkts eine Fläche zur Verfügung steht, die Auftrittsbreiten nach § 32 Absatz 3 Nummer 2 und Spalten- oder Lochweiten nach § 32 Absatz 3 Nummer 2 aufweist und mindestens ein Drittel ... steht, die Auftrittsbreiten nach § 32 Absatz 3 Nummer 2 und Spalten- oder Lochweiten nach § 32 Absatz 3 Nummer 2 aufweist und mindestens ein Drittel der uneingeschränkt nutzbaren Bodenfläche nach ... 1 Nummer 1 oder § 34 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 beträgt. (18) Abweichend von § 32 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 dürfen Kaninchen in Haltungseinrichtungen, die vor dem 11. August 2014 bereits genehmigt oder ... Zucht 4.000 (19) Abweichend von § 32 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 dürfen Kaninchen in Haltungseinrichtungen, die vor dem 11. August 2014 bereits genehmigt oder ... sind, noch bis zum Ablauf des 10. Februar 2019 gehalten werden. (20) Abweichend von § 32 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 dürfen Kaninchen in Haltungseinrichtungen, die vor dem 11. August 2014 bereits genehmigt oder ... sind, noch bis zum Ablauf des 10. Februar 2019 gehalten werden. (21) Abweichend von § 32 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 7 dürfen Kaninchen in Haltungseinrichtungen, die vor dem 11. August 2014 bereits genehmigt oder ... sind, noch bis zum Ablauf des 10. Februar 2019 gehalten werden. (22) Abweichend von § 32 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 8 Satz 1 dürfen Kaninchen in Haltungseinrichtungen, die vor dem 11. August 2014 bereits genehmigt oder ... Nummer 1 genannten Zeitpunkts eine Fläche zur Verfügung steht, die Auftrittsbreiten nach § 32 Absatz 3 Nummer 2 und Spalten- oder Lochweiten nach § 32 Absatz 3 Nummer 2 aufweist und mindestens ein Drittel ... steht, die Auftrittsbreiten nach § 32 Absatz 3 Nummer 2 und Spalten- oder Lochweiten nach § 32 Absatz 3 Nummer 2 aufweist und mindestens ein Drittel der uneingeschränkt nutzbaren Bodenfläche nach ... Nummer 1 genannten Zeitpunkts eine Fläche zur Verfügung steht, die Auftrittsbreiten nach § 32 Absatz 3 Nummer 2 und Spalten- oder Lochweiten nach § 32 Absatz 3 Nummer 2 aufweist und mindestens ein Drittel ... steht, die Auftrittsbreiten nach § 32 Absatz 3 Nummer 2 und Spalten- oder Lochweiten nach § 32 Absatz 3 Nummer 2 aufweist und mindestens ein Drittel der uneingeschränkt nutzbaren Bodenfläche nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 30.11.2006 BGBl. I S. 2759
Artikel 1 3. TierSchNutztVÄndV
... Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen § 32 Ordnungswidrigkeiten § 33 Übergangsregelungen § 34 ... Abschnitt 6. 6. Die bisherigen §§ 26 bis 28 werden die neuen §§ 32 bis 34. 7. Der neue § 32 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 26 ... §§ 26 bis 28 werden die neuen §§ 32 bis 34. 7. Der neue § 32 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 26 wird das Wort „oder" durch ...
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