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Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung verbrauchsteuer- und monopolrechtlicher Verordnungen (2. VerbrStuMonopolRÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Branntweinsteuerverordnung
Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 BrStV § 8, § 41, § 45, § 46, § 51, § 7, § 9, § 42, § 34, § 48
Die Branntweinsteuerverordnung vom 21. Januar 1994 (BGBl. I S. 104), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 13. September 2004 (BGBl. I S. 2334), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht und vor § 48a wird jeweils die Angabe „Zu § 150 Nr. 8 des Gesetzes" durch die Angabe „Zu § 150 Nr. 3 des Gesetzes" ersetzt.
- 2.
- § 8 Abs. 1 Satz 4 bis 6 wird aufgehoben.
- 3.
- § 41 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „2 Monaten" durch die Wörter „einem Monat" ersetzt.
- b)
- Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1 werden aufgehoben.
- 4.
- § 45 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 41 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2, 3 Satz 1, 3 und 4, Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, 2 und 4, Abs. 6 und 7 Satz 1" durch die Angabe „§ 41 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 bis 4, 5 Satz 1, 2 und 4, Abs. 6 und 7 Satz 1" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 5 wird die Angabe „§ 41 Abs. 3 Satz 1 und 3" durch die Angabe „§ 41 Abs. 3 Satz 1 und 2" ersetzt.
- 5.
- § 46 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „1,5 Monaten" durch die Wörter „eines Monats" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 2 Nr. 5 wird die Angabe „1,5 Monaten" durch die Wörter „einem Monat" ersetzt.
- c)
- In Absatz 8 wird die Angabe „15. Tag" durch die Wörter „zehnten Tag" ersetzt.
- 6.
- § 51 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 1 wird aufgehoben.
- b)
- Die bisherige Nummer 2 wird neue Nummer 1; in ihr werden die Angabe „§ 8 Abs. 1 Satz 6" und das anschließende Komma gestrichen.
- c)
- Folgende neue Nummer 2 wird eingefügt:
- „2.
- entgegen § 12 Abs. 3 Obstbranntwein unter Steueraussetzung versendet,".
- d)
- Nach Nummer 7 wird folgende Nummer 7a eingefügt:
- „7a.
- entgegen § 26 Abs. 2 Satz 1 einen Erlaubnisschein nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt".
- 7.
- In § 7 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b, § 9 Abs. 1 Satz 1 sowie § 42 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 und Abs. 3 Satz 2 wird jeweils die Angabe „2 Monaten" durch die Wörter „einem Monat" ersetzt.
- 8.
- In § 34 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 und § 48 Abs. 4 Satz 2 wird jeweils die Angabe „15. Tag" durch die Wörter „zehnten Tag" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung verbrauchsteuer- und monopolrechtlicher Verordnungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. VerbrStuMonopolRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. VerbrStuMonopolRÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 6 2. VerbrStuMonopolRÄndV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich Absatz 2 am 1. Oktober 2006 in Kraft. (2) Die Artikel 1 , 4 und 5 treten am 1. Januar 2007 in Kraft. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 450
Artikel 3 VStuBrennOÄndV Änderung der Branntweinsteuerverordnung
... vom 21. Januar 1994 (BGBl. I S. 104), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. September 2006 (BGBl. I S. 2130), wird wie folgt geändert: ...
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