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Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung verbrauchsteuer- und monopolrechtlicher Verordnungen (2. VerbrStuMonopolRÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Branntweinmonopolverordnung
Die Branntweinmonopolverordnung vom 20. Februar 1998 (BGBl. I S. 383), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 13. September 2004 (BGBl. I S. 2334), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2a wird aufgehoben.
- 2.
- § 8 wird wie folgt gefasst:
„§ 8 Brennrechtsgeltung
Ab dem Betriebsjahr 2006/07 werden die Brennrechtsgeltungen wie folgt angepasst:- 1.
- aus Brennrechten für die Herstellung von Branntwein aus Korn werden Brennrechte für die Herstellung von Branntwein aus Getreide;
- 2.
- aus Brennrechten für die Herstellung von Branntwein aus Kartoffeln und anderem Getreide als ausschließlich Korn werden Brennrechte für die Herstellung von Branntwein aus Kartoffeln und Getreide."
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