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Artikel 4 - Zweite Verordnung zur Änderung verbrauchsteuer- und monopolrechtlicher Verordnungen (2. VerbrStuMonopolRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.09.2006 BGBl. I S. 2130 (Nr. 43); Geltung ab 01.10.2006, abw. davon siehe Art 6
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Artikel 4 Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 SchaumwZwStV § 5, § 18, § 19, § 20, § 27, § 28, § 31, § 32, § 34, § 38, § 41, § 43

Die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung vom 17. März 1994 (BGBl. I S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 13. September 2004 (BGBl. I S. 2334), wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht und vor § 34a wird jeweils die Angabe „Zu § 20 Nr. 8 des Gesetzes" durch die Angabe „Zu § 20 Nr. 3 des Gesetzes" ersetzt.

2.
§ 5 Abs. 2 wird aufgehoben.

3.
In § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 wird die Angabe „2 Monaten" durch die Wörter „einem Monat" ersetzt.

4.
§ 19 Abs. 1 Satz 4 und 5 werden aufgehoben.

5.
§ 20 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „2 Monaten" durch die Wörter „einem Monat" ersetzt.

b)
In Absatz 2 wird das Wort „Zehntel" durch das Wort „Zwölftel" ersetzt.

6.
§ 27 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „2 Monaten" durch die Wörter „einem Monat" ersetzt.

b)
Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1 werden aufgehoben.

7.
In § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 wird die Angabe „2,5 Monaten" und in Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe „2 Monaten" jeweils durch die Wörter „einem Monat" ersetzt.

8.
§ 31 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 27 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2, 3 Satz 1, 2 und 4, Abs. 4 Satz 2, Abs. 5, 6 und 7 Satz 1" durch die Angabe „§ 27 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 bis 6 und 7 Satz 1" ersetzt.

b)
In Absatz 2 wird die Angabe „§ 27 Abs. 3 Satz 1 und 3" durch die Angabe „§ 27 Abs. 3 Satz 1 und 2" ersetzt.

9.
§ 32 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „1,5 Monaten" durch die Wörter „eines Monats" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 2 Nr. 5 wird die Angabe „1,5 Monaten" durch die Wörter „einem Monat" ersetzt.

c)
In Absatz 8 wird die Angabe „15. Tag" durch die Wörter „zehnten Tag" ersetzt.

10.
In § 34 Abs. 4 Satz 2 wird die Angabe „15. Tag" durch die Wörter „zehnten Tag" ersetzt.

11.
In § 38 Abs. 2 Satz 2 werden die Angabe „§ 5 Abs. 2 über den Erlaubnisschein und" gestrichen sowie das Wort „gelten" durch das Wort „gilt" ersetzt.

12.
§ 41 Abs. 2 Satz 3 wird aufgehoben.

13.
§ 43 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 1 wird aufgehoben.

b)
In Nummer 2 werden die Angabe „§ 5 Abs. 2 Satz 3, auch in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Satz 5, § 38 Abs. 2 Satz 2 oder § 41 Abs. 2 Satz 3" sowie das anschließende Komma gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 4 Zweite Verordnung zur Änderung verbrauchsteuer- und monopolrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 2. VerbrStuMonopolRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. VerbrStuMonopolRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 2. VerbrStuMonopolRÄndV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich Absatz 2 am 1. Oktober 2006 in Kraft. (2) Die Artikel 1, 4 und 5 treten am 1. Januar 2007 in Kraft.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 450
Artikel 5 VStuBrennOÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
... vom 17. März 1994 (BGBl. I S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 11. September 2006 (BGBl. I S. 2130), wird wie folgt geändert:  ...