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§ 7 - Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV k.a.Abk.)

neugefasst B. v. 09.05.2017 BGBl. I S. 1170, 2018 I S. 1389; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 114
Geltung ab 22.09.2006; FNA: 2125-44-3 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 7 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 124/2009



Nach § 58 Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4 bis 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer gegen die Verordnung (EG) Nr. 124/2009 verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 1 ein Lebensmittel in den Verkehr bringt oder

2.
entgegen Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 3 ein Lebensmittel mit einem anderen Lebensmittel vermischt.





 

Frühere Fassungen von § 7 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.02.2016Artikel 1 Achte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
vom 09.02.2016 BGBl. I S. 180
aktuell vorher 13.04.2013Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung und zur Änderung der Futtermittelverordnung
vom 04.04.2013 BGBl. I S. 757
aktuellvor 13.04.2013Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 LMRStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMRStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
V. v. 09.02.2016 BGBl. I S. 180
Artikel 1 8. LMRStVÄndV Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
... oder". c) Der bisherige Buchstabe d wird Buchstabe e. 2. § 7 wird aufgehoben. 3. Die bisherigen §§ 8 bis 10 werden die §§ 7 bis ... 7 wird aufgehoben. 3. Die bisherigen §§ 8 bis 10 werden die §§ 7 bis 9. 4. Nach § 9 wird folgender § 10 eingefügt:  ...

Erste Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
V. v. 09.01.2008 BGBl. I S. 22
Artikel 1 1. LMRStVÄndV
... der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 zuwiderhandelt." 4. Die bisherigen §§ 4 bis 8 werden die §§ 5 bis 9. 5. Die Anlage zu § 7 wird wie folgt ... zuwiderhandelt." 4. Die bisherigen §§ 4 bis 8 werden die §§ 5 bis 9. 5. Die Anlage zu § 7 wird wie folgt geändert: a) In der ...

Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung und zur Änderung der Futtermittelverordnung
V. v. 04.04.2013 BGBl. I S. 757
Artikel 1 LMRStVuaÄndV Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 7 wird folgender § 8 eingefügt: „§ 8 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung ... 3 ein Lebensmittel mit einem anderen Lebensmittel vermischt." 2. Die §§ 8 bis 15 werden die §§ 9 bis 16. 3. Der neue § 14 wird wie folgt ...