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§ 17 - Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV k.a.Abk.)

neugefasst B. v. 09.05.2017 BGBl. I S. 1170, 2018 I S. 1389; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 114
Geltung ab 22.09.2006; FNA: 2125-44-3 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 17 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) 2016/6



Ordnungswidrig im Sinne des § 60 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/6 als Lebensmittelunternehmer oder als sein Vertreter ein dort genanntes Dokument nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt.





 

Frühere Fassungen von § 17 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.10.2016Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
vom 27.09.2016 BGBl. I S. 2202

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 17 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 LMRStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMRStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
V. v. 27.09.2016 BGBl. I S. 2202
Artikel 1 10. LMRStVÄndV Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
... oder" ersetzt. 2. § 12 wird aufgehoben. 3. Die §§ 13 bis 17 werden die §§ 12 bis 16. 4. Nach § 16 werden die folgenden §§ ... werden die §§ 12 bis 16. 4. Nach § 16 werden die folgenden §§ 17 und 18 eingefügt: „§ 17 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der ... § 16 werden die folgenden §§ 17 und 18 eingefügt: „§ 17 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) 2016/6  ...