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Anlage 2 - Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in Ausführung des § 6 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (VBundTuBundReg § 6 EUZBBG k.a.Abk.)

V. v. 28.09.2006 BGBl. I S. 2177 (Nr. 44)
Geltung ab 01.10.2006; FNA: 170-2-1 Vereinigung Europas Europaunion

Anlage 2 Berichtsbogen


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Thema:

Sachgebiet:

Rats-Dok.-Nr.:

KOM.-Nr.:

EP-Nr.:

BRat-Nr.:

Nachweis der Zulässigkeit für europäische Regelungen: (Prüfung der Rechtsgrundlage)

Nachweis der Notwendigkeit für europäische Regelungen: (Subsidiaritätsprüfung)

Zielsetzung:

Inhaltliche Schwerpunkte:

Politische Bedeutung:

Was ist das besondere deutsche Interesse?

Bisherige Position des Deutschen Bundestages:

Position des Bundesrates:

Position des EP:

Meinungsstand im Rat:

Verfahrensstand (Stand der Befassung):

Finanzielle Auswirkungen:

Zeitplan für die Behandlung im

a)
Deutschen Bundestag:

entsprechend Artikel 23 GG und dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

b)
Bundesrat:

c)
EP:

d)
Rat:



 

Zitierungen von Anlage 2 Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in Ausführung des § 6 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 VBundTuBundReg § 6 EUZBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VBundTuBundReg § 6 EUZBBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

I. VBundTuBundReg § 6 EUZBBG Unterrichtung des Deutschen Bundestages
...  5. Die Bundesregierung übermittelt zu Vorhaben einen Bericht gemäß Anlage 2 (Berichtsbogen). Bei Rechtsetzungsakten übermittelt sie zudem eine umfassende Bewertung. ...