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Artikel 3a - Altfahrzeug-Gesetz (AltfahrzeugG)

Artikel 3a Änderung der Transportgenehmigungsverordnung


Artikel 3a wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Transportgenehmigungsverordnung vom 10. September 1996 (BGBl. I S. 1411, 1997 I S. 2861), zuletzt geändert durch Artikel 4b der Verordnung vom 25. April 2002 (BGBl. I S. 1488), wird wie folgt geändert:

§ 1 Abs. 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

 
„Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für die Einsammlung und Beförderung von Altfahrzeugen im Rahmen der Überlassung von Altfahrzeugen gemäß § 4 Abs. 1 bis 3 der Altfahrzeug-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2214)."



 

Zitierungen von Artikel 3a AltfahrzeugG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3a AltfahrzeugG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AltfahrzeugG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 AltfahrzeugG Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
... in den Artikeln 3 bis 5 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der ...